Wirtschaftsspionage in Deutschland


Bundesregierung: "Keine bestätigenden Erkenntnisse", die darauf hindeuten, dass die von der NSA erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden
Schwer zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle

(26.08.14) - Seit 2005 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laut Angaben der Deutschen Bundesregierung zirka 200 Fälle von möglichen oder tatsächlichen Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2151) hervor. Dabei sei es nur in wenigen Fällen möglich gewesen, einen "nachrichtendienstlichen Hintergrund" konkret zu belegen, teilt die Bundesregierung mit.

In vielen Fällen seien private Unternehmen oder Einzelpersonen Auftraggeber gewesen. Allerdings sei es auch in diesen Fällen schwer, zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle. So sind laut Bundesregierung zum Beispiel in der Volksrepublik China Wirtschaft und Staat eng miteinander verflochten.

Die Fragesteller wollten zudem wissen, welche Erkenntnisse die "Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste" des BfV im Hinblick auf Wirtschaftsspionage durch die US-Amerikaner hat. Die Sonderauswertung war im Nachgang der Enthüllungen Edward Snowdens eingerichtet worden. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es derzeit keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage durch US-amerikanische Geheimdienste gegen deutsche Unternehmen.

Es lägen zudem keine bestätigenden Erkenntnisse" vor, die darauf hindeuten, dass die von der National Security Agency (NSA) erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden. Zudem habe die US-Regierung "mehrfach versichert", dass ihre Dienste deutsche Unternehmen nicht ausspähen, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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