Im Bereich der Fernmeldeaufklärung Defizite


Geheimdienste: Keine Hinweise auf massenhafte Ausspähung, sagt die Deutsche Bundesregierung
Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundeskanzleramtes über den Bundesnachrichtendienst wurde personell sowie strukturell ausgebaut

(30.11.15) - Die Deutsche Bundesregierung sieht sich durch einen Bericht bestätigt: Nach wie vor gebe es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Wirtz in Berlin. Als Unabhängige Sachverständige Vertrauensperson nahm Kurt Graulich Einsicht in die Selektorenliste der NSA und legte einen Bericht vor. Im Juli hatte die Bundesregierung den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht mit der Aufklärung der Vorwürfe über eine Ausspähung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA beauftragt.

Selektoren sind vergleichbar mit Suchbegriffen. Das können beispielsweise IP-Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sein, aber auch Namen von Personen.

Die Bundesregierung hat den Bericht an den Deutschen Bundestag übermittelt. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, teilte mit, dass es nach wie vor keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger gebe. Damit sei die Bewertung der Bundesregierung vom 23. April 2015 bestätigt.

Defizite bei der Aufklärung beseitigen
Dennoch gibt es im Bereich der Fernmeldeaufklärung Defizite. Diese betreffen insbesondere den Bereich der Technik und der Organisation. Das Bundeskanzleramt hat bereits im Frühjahr Weisungen erteilt, um diese Defizite zu beseitigen.

Nun werden eine Reihe von weiteren Maßnahmen eingeleitet:
>> Prozesse im Bundesnachrichtendienst werden optimiert.
>> Das Bundeskanzleramt stärkt die Kontrolle über die Geheimdienste.
>> Die Rechts- und Fachaufsicht des Bundeskanzleramtes über den Bundesnachrichtendienst wurde personell sowie strukturell ausgebaut.
>> Die organisatorischen Strukturen und Abläufe in der Abteilung "Technische Aufklärung" des Bundesnachrichtendienstes wurden einer internen Prüfung unterzogen. Eine weitere externe Prüfung wird folgen.

Strengere Regulierung der Nachrichtendienste
Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, kündigte eine Neuregelung im Bereich der Nachrichtendienste an. Für die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes sollen klare gesetzliche Vorschriften gelten.

Die Bundesregierung wird sich zur Frage, ob und inwieweit die öffentlichen Behauptungen zutreffen, gegenüber den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestags äußern. Die zuständigen parlamentarischen Gremien werden fortlaufend über festgestellte Sachverhalte, ergriffene Maßnahmen sowie geplante Konsequenzen unterrichtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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