EU-Rechtsetzung und Bürokratiekosten


Bundesregierung begrüßt die Einbindung des Nationalen Normenkontrollrates bei der Folgenabschätzung der EU-Rechtsetzung auf Deutschland
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) prüft ab dem 1. Dezember 2007 auch europäische Regelungsentwürfe auf ihre Bürokratiekosten-Wirkung auf Deutschland


(04.12.07) - Seit dem 1. Dezember vergangenen Jahres ist der NKR bei der nationalen Gesetzgebung eingebunden. Genau ein Jahr später übernimmt er auch bei der europäischen Rechtsetzung die Aufgabe, die Auswirkungen geplanter europäischer Regelungen auf Deutschland zu prüfen.

Staatssekretär Hans Bernhard Beus, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte hierzu:

"Deutschland ist beim Bürokratieabbau unter den Staaten der EU zu einer treibenden Kraft geworden. Das betrifft sowohl die Initiativen zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung als auch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bundesministerien und NKR.
Neue zusätzliche Bürokratiekosten können nur dann wirksam vermindert werden, wenn die Kontrollmechanismen auf allen Ebenen der Rechtsetzung greifen. Künftig werden die Bürokratiekosten sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen in einem abgestimmten Verfahren durch NKR und Ressorts überprüft. So ist sichergestellt, dass neue Verwaltungslasten in geplanten EU-Regelungen möglichst frühzeitig offengelegt werden und Änderungsvorschläge in Brüssel von deutscher Seite eingebracht werden können.
Ich bin überzeugt, dass sich die Bestrebungen der EU zur Reduzierung der bürokratischen Lasten als auch die Bestrebungen der Mitgliedstaaten ergänzen werden, damit wir innerhalb Europas durch ein Weniger an Bürokratie zu einem Mehr an Freiheit kommen werden."


Der deutsche Normenkontrollrat ist als unabhängiges Gremium im Jahr 2006 eingerichtet worden, um neue Rechtsvorschriften auf Bürokratie zu untersuchen und die Bundesregierung bei der Senkung des Bestands an Bürokratie zu unterstützen.

Das NKR-Gesetz eröffnet dem Normenkontrollrat die Möglichkeit, nicht nur deutsche Gesetze und Verordnungen, sondern auch die nationale Wirkung von Vorschlägen der EU-Kommission für neue EU-Verordnungen und EU-Richtlinien auf den Prüfstand zu stellen. Einen entsprechenden Kontrollmechanismus hat die Bundesregierung mit dem Beschluss ihrer EU-Staatssekretäre vom 8. Oktober 2007 geschaffen.

Lediglich ein Drittel der derzeit gemessenen Bürokratiekosten haben ihren Ursprung im rein nationalen Recht. Zwei Drittel der Bürokratiekosten entstammen Informationspflichten, die ganz oder teilweise aus europäischen und internationalen Rechtsvorschriften entstammen.

Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck für die Ermittlung und den Abbau von Bürokratiekosten auf europäischer Ebene ein. Ein eindeutiges Bekenntnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Bürokratiekostenabbau erreichte die Bundesregierung bereits während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf dem EU-Frühjahrsgipfel im März 2007. Gemeinsam wurde ein Aktionsprogramm der EU-Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union auf den Weg gebracht. Danach soll der durch EU-Rechtsvorschriften verursachte Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent verringert werden.

Auch die EU-Kommission setzt auf Unterstützung durch unabhängige Sachverständige beim Kampf gegen die Bürokratiekosten: Am 19. November wurde in Brüssel die fünfzehnköpfige "Hochrangige Gruppe Unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten" unter Leitung von Edmund Stoiber eingesetzt, die künftig die Kommission bei der Frage der Reduzierung bürokratischer Lasten beraten soll. Diesem Gremium gehört auch der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, an. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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