Kritik an Online-Haftungsgesetz


Compliance und Steuerecht: Für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes soll eine Haftung eingeführt werden, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben
Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern



Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Der Finanzausschuss beriet dazu unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455). Wie die Regierung in der Sitzung erläuterte, soll das Gesetz zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes soll eine Haftung eingeführt werden, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. "Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern", heißt es in dem Entwurf.

Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen. Der heutige Zustand sei nicht länger zu akzeptieren, unterstrich die Regierung.

Die FDP-Fraktion wandte ein, dass ausgerechnet bei Online-Plattformen jetzt mit Papier-Bescheinigungen gearbeitet werden solle. Die Ausfertigung solcher Bescheinigungen könne bis zu fünf Monate dauern. Die CDU/CSU-Fraktion teilte diese Bedenken. Sie erhob zudem Bedenken gegen einen Teil der Haftungsregelung. Die AfD-Fraktion erkundigte sich nach der Höhe der Steuerausfälle durch den Umsatzsteuerbetrug. Laut Bundesregierung gibt es dazu jedoch keine empirischen Belege. Sie verwies auf Angaben des Bundesrates (eine Milliarden Euro) beziehungsweise auf Schätzungen, in denen von Steuerausfällen in der gesamten EU von 50 Milliarden Euro die Rede sei.

Mit dem Gesetz werden zudem die Fahrer von elektrisch angetriebenen Dienstwagen und von Hybridfahrzeugen bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Die Einbeziehung von Hybridfahrzeugen missfiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Elektroantrieb könnten solche Fahrzeuge maximal 50 Kilometer fahren, danach werde der Verbrennungsmotor genutzt. Die Linksfraktion vermisste eine Regelung für Benutzer von Dienstfahrzeugen, wie dies auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorschlage. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 27.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen