Manipulationen mit Aktien
Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation
Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation
Wegen des Verdachts der Marktmanipulation mit Aktien eines im Deutschen Aktienindex DAX notierten Unternehmens hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Untersuchungen eingeleitet und nachfolgend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8256) mit.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die W. AG hat 2018 die Commerzbank AG aus dem Deutschen Aktienindex verdrängt. Der Aktienkurs der W. AG fiel zuletzt jedoch nach Medienberichten über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich Rechnungslegung bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche durch die W. AG und verbundene Unternehmen um fast 30 Prozent. Während deutsche Behörden Untersuchungen wegen Marktmanipulation eröffneten, leitete die Polizei in Singapur Ermittlungen aufgrund der Vorwürfe gegen W. ein. W. selbst streitet die Vorwürfe ab und hat die Veröffentlichung eines externen Untersuchungsberichts angekündigt.
Ähnliche Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Die Staatsanwaltschaft München bewertete die Vorwürfe gegen W. damals als Marktmanipulation. Weitere Fragen zu W. wurden durch Journalisten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. aufgeworfen. Im Dezember 2016 kam es bei W. zu einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München (vgl. DIE ZEIT, Nummer 7, 7. Februar 2019, S. 21). Dies geschah im Rahmen der Amtshilfe auf Bitte der US-amerikanischen Behörden, die in einem Fall von Geldwäsche ermittelten.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.