Bürokratische Finanzinformationen


Bürokratie durch die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIlP-Verordnung)
In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen



Kleinanlegern müssen seit Anfang Januar 2018 vor dem Kauf von verpackten Anlageprodukten oder Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter ("Key Information Documents" - KIDs) mit maximal drei Seiten zur Verfügung gestellt werden. Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/1809) nach den Kosten für die deutsche Finanzwirtschaft und will von der Bundesregierung erfahren, welche konkreten Vorteile durch die Basisinformationsblätter entstanden sind. Die Pflicht zur Erstellung dieser Informationsblätter geht auf die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte ("Packed Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs) zurück.

Die FDP-Fraktion will erfahren, welche konkreten Vorteile durch die PRIIP-Verordnung entstanden sind und wie sich die Transparenz im Vergleich zu den bereits bestehenden Informationsblättern des Wertpapierhandelsgesetzes verbessert hat. Außerdem wird die Regierung gefragt, ob bei einzelnen Anlageformen wie Hebelprodukten mit kurzer Laufzeit bei Wertentwicklungs-Szenarien Renditen von bis zu 1.000 Prozent auszuweisen sind. Zum Fragenkatalog gehört auch eine angebliche Verpflichtung der Finanzinstitute zur Herausgabe von zwei Informationsblättern für dasselbe Produkt, die jeweils unterschiedliche Produktkosten ausweisen. Weiter will die FDP-Fraktion wissen, ob einzelne Banken und Finanzdienstleister ihr Geschäft aufgrund der gestiegenen administrativen Anforderungen durch die PRIIP-Verordnung einstellen mussten.

Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Eine der größten regulatorischen Veränderungen stellt die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (hiernach PRIIP-Verordnung) dar.

Die Verordnung sieht vor, dass Kleinanleger für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (im Englischen: Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – „PRIIPs“), einheitliche Basisinformationsblätter (im Englischen: Key Information Documents – „KIDs“) zur Verfügung gestellt bekommen. Die KIDs sind immer zur Verfügung zu stellen, wenn der Kunde auf das betreffende Produkt aufmerksam gemacht wird bzw. ihm die Möglichkeit zum Erwerb eröffnet wird.

Die KIDs müssen auf maximal drei Seiten unter anderem Informationen zu den Anlagerisiken, Wertentwicklungs-Szenarien und der Kostenstruktur so darstellen, dass diese zwischen verschieden Produkten vergleichbar sind. Die Bereitstellung dieser KIDs ist seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 07.06.18


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