Druck bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Antrag der Linken: Die Bewilligungspraxis gesetzlicher Krankenkassen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren transparenter werden
Es gebe "deutliche Anzeichen" dafür, dass es in der Bewilligungspraxis "erhebliche Defizite gibt"
(26.07.11) - Die Fraktion Die Linke will die Bewilligungspraxis gesetzlicher Krankenkassen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren transparenter machen. Ziel sei es, die Entscheidungskriterien zu vereinheitlichen und zu präzisieren, heißt es in einem Antrag (17/6493). Zudem fordern die Abgeordneten, eine regelmäßige Prüfung der gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der tatsächlichen Bewilligung dieser Pflichtleistung zu sichern und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Entscheidung über Anträge zu gewährleisten.
Die Linksfraktion verweist auf einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, in dem gravierende Mängel bei der Bewilligungspraxis wie etwa die Ungleichbehandlung von Versicherten benannt worden seien.
Auch der Gesundheitsausschuss hat sich bereits unzufrieden mit der Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren gezeigt und in seiner Sitzung am 6. Juli einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet.
Darin heißt es, nachdem Mutter-/Vater-Kind-Kuren von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt wurden, seien in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der Kuren als auch die entsprechenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) "zunächst spürbar angestiegen". In den Folgejahren seien die Ausgaben dann aber rückläufig gewesen, und zwar im Jahr 2009 um 6,01 Prozent und im Jahr 2010 um 9,22 Prozent, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. "Diese Entwicklung ist unbefriedigend und steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen", betonen die Abgeordneten im Entschließungsantrag. Es gebe "deutliche Anzeichen" dafür, dass es in der Bewilligungspraxis "erhebliche Defizite gibt".
Der Gesundheitsausschuss hat den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes daher aufgefordert, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die "Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation" überarbeitet sowie die Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug, enthielt sich der Stimme und hat nunmehr einen eigenen Antrag vorgelegt. (Deutsche Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.