IP-Adressenspeicherung beim BKA


Kleine Anfrage zur Speicherung der IP-Adressen von Besucherinnen und Besuchern der Website des Bundeskriminalamtes
Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?


(05.11.07) – Seit wann genau die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert werden und ob diese Speicherung anhält, will die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/6754) weißt sie darauf in, dass ein Pressebericht deutlich gemacht habe, dass das BKA über mehrere Jahre hinweg die IP-Adressen von Besuchern registriert habe, um zu versuchen, diese Personen zuzuordnen und sie so zu identifizieren.

Das sagt die LINKE:
Wie die Öffentlichkeit aus einem Bericht des "Tagesspiegel" vom 1. Oktober 2007 erfuhr, hat das Bundeskriminalamt über mehrere Jahre hinweg die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage registriert. Neben der Speicherung versuchte das BKA auch, einen Teil dieser IP- Adressen Personen zuzuordnen und diese so zu identifizieren, wenn diese sich in der Zeit vom 28. März bis 18. April dieses Jahres auf der Unterseite "Offene Tatkomplexe" über Spuren zur "militanten Gruppe" informieren wollten.

IP-Adressen sind innerhalb eines Netzwerks (zum Beispiel dem Internet) notwendig, damit zwei Teilnehmer des Netzwerks miteinander kommunizieren können. Die IP-Adresse für Internetseiten ist fest, Kunden von Internet Providern wird eine solche z. T. bei jeder Einwahl neu zugeteilt. Nicht notwendig ist hingegen, die IP-Adresse nach Ende der Kommunikation zu speichern, wie es viele private Unternehmen (ebay, amazon, google etc.) zur Erstellung von Kundenprofilen tun.

Dagegen hat sich inzwischen eine Initiative von Datenschützern gewandt, die Privatunternehmen zum Verzicht auf die Speicherung der IP-Adressen auffordern. Aus den Reihen der Datenschützer hat eine Person erfolgreich dagegen geklagt, dass das Bundesjustizministerium ihre IP-Adresse gespeichert hat. In seinen Leitsätzen stellte das Gericht fest: "Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren." (Amtsgericht Berlin Mitte, Geschäftsnummer 5 C 314/06).

Die Links-Fraktion fragt die Bundesregierung:

1. Seit wann genau werden die IP-Adressen von Besuchern der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert, und hält diese Speicherung an?

2. Welche Daten werden gemeinsam mit der IP-Adresse gespeichert (Datum des Zugriffs, Dauer des Aufenthalts, vorher/nachher besuchte Seiten etc.)?

3. Wie viele Datensätze sind in diesem Zusammenhang gespeichert worden, welche Dateien aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden dafür eingerichtet und für wie lange blieben die Datensätze mindestens/höchstens gespeichert?

4. In wie vielen und welchen Fällen wurde versucht, die Identität der Computerbesitzer festzustellen, und was waren jeweils die Gründe für diesen Versuch?

5. Wie ist nach vermeintlich festgestellter Identität der Nutzer mit den gewonnenen Daten verfahren worden?

6. Wurden die vermeintlich identifizierten Nutzerdaten mit anderen, bereits vorhandenen Dateien des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden abgeglichen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?

8. Hat die Identifizierung der Besucher im besagten Fall des Besuchs der Unterseite zur "militanten Gruppe" weiterführende Ermittlungsergebnisse er- bracht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse in Hinsicht auf ihre Relevanz zur Aufklärung der zu ermittelnden Sachverhalte, also der Brandstiftung in mehreren Fällen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung generell den zu betreibenden Aufwand für eine Identifizierung von Besuchern ihrer Internetseiten im Sinne effizienter Ermittlungsarbeit?

10. Welchen Beweiswert misst die Bundesregierung diesen gespeicherten IP-Adressen bei, unter Beachtung des Umstandes, dass in Europa die Verpflichtung für Internetprovider besteht, ihren Kunden keine feste IP zuzuordnen ("dynamische IP"), mehrere Benutzer einen Router benutzen (privates WLAN, öffentliche "hot-spots") etc.?

11. Welche anderen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden speichern die IP-Adressen der Besucher ihrer Internetpräsenzen, seit wann, und für welche Zeiträume?

12. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden haben diese Speicherung eingestellt, wann, und aus welchen Gründen?

13. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung an private Anbieter von Internetseiten ein, keine IP-Adressen ihrer Besucher zu speichern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu?
(Deutscher Bundestag: Die Linke: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen