Staatliches Girokonten-Vergleichsportal in Prüfung


Abschaltung der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite
Die Bundesregierung will "schnellstmöglich" eine neue Vergleichswebseite auf den Weg bringen



Die Bundesregierung prüft die Einrichtung eines staatlichen Girokonten-Vergleichportals, betrieben durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausicht (BaFin). Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/26908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/26514). Eine staatliche Vergleichswebseite sei eine von "verschiedenen Optionen", schreibt die Bundesregierung. Eine andere bestehe in der Weiterentwicklung der Vergleichswebseite von Check24, einem privatwirtschaftlichen Vergleichsportal.

Die Vergleichswebseite von Check 24 war im Januar 2021 vor dem Hintergrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) abgeschaltet worden. Nach Angaben der Fragesteller sei sie aus Verbrauchersicht unzureichend gewesen und habe die EU-rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Die Webseite war die einzige mit einer Zertifizierung nach dem Zahlungskontengesetz.

Die Bundesregierung wolle "schnellstmöglich" eine neue Vergleichswebseite auf den Weg bringen. Die vom bzbv aufgeworfenen Kritikpunkte würden in die Prüfung der Optionen einbezogen, schreibt die Bundesregierung. Für die Einrichtung eines staatlichen Vergleichportals müsse das Zahlungskontengesetz geändert werden. Zudem sei zu berücksichtigen, "dass die technische Umsetzung bei der BaFin ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen würde."

Vorbemerkung der Fragesteller
Mitte Januar 2021 hat das Vergleichsportal Check24 die vom TÜV Saarland zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) nach nur fünfmonatigem Betrieb wieder vom Netz genommen, nach eigenem Bekunden aufgrund unklarer Rechtslage. Der zertifizierte Girokontenvergleich ist seit 18. Januar 2021 nicht mehr erreichbar. Hintergrund der Abschaltung ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW von November 2020. Laut den Verbraucherschützern erfüllte die zertifizierte Vergleichswebsite nicht die EU-rechtlichen Anforderungen und war aus Verbrauchersicht unzureichend. So sei die Vergleichsseite nur schwer auffindbar gewesen und der Vergleich mit nur knapp einem Drittel der Kreditinstitute und in der Regel nur einem Kontomodell pro Anbieter nicht marktabdeckend. Außerdem haben die Suchfilter nicht korrekt funktioniert. Schließlich kritisieren die Verbraucherschützer die große Nähe der zertifizierten Seite zum kommerziellen Girokontenvergleich von Check24.

Schon kurz nachdem die Vergleichswebsite im August 2020 nach zweijähriger Verzögerung in Betrieb genommen wurde, gab es Zweifel an der Unabhängigkeit und Transparenz der Vergleichswebsite – nicht nur vonseiten der Verbraucherschutzzentralen, sondern auch vonseiten der Fragestellerinnen und Fragesteller. Im November 2020 wurde Check24 erfolgreich von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt, nachdem das Unternehmen mit der Zertifizierung durch den TÜV Saarland unzulässig auch auf der provisionsbasierten Girokonten-Vergleichswebsite von Check24 geworben hatte.

Im Herbst 2020 geriet Check24 ein weiteres Mal in die Kritik, nachdem das Unternehmen im Oktober 2020 mit einer mobilen Bank und eigenen Kontomodellen auf den Markt kam und nun auch Bankdienstleistungen anbietet. Neben Verbraucherschutzzentralen kritisieren auch Bankenvertreterinnen und Bankenvertreter mögliche Interessenkonflikte bei Check24, weil das Unternehmen nicht nur die einzig zertifizierte Vergleichswebsite betrieb, sondern gleichzeitig am Wettbewerb teilnahm.

Obwohl die Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) ausdrücklich auch eine staatliche Stelle als Betreiber zugelassen hätte, hatte sich der Gesetzgeber mehrheitlich für einen privatwirtschaftlichen Betrieb und damit gegen den Vorschlag der Fragestellerinnen und Fragesteller entschieden, die Vergleichswebsite von einer öffentlich-rechtlichen Stelle betreiben zu lassen. Der Weg über die Akkreditierung des TÜVs Saarland als Prüfungsstelle und die Zertifizierung des kommerziellen Anbieters Check24 als Betreiber der Vergleichswebsite erwies sich als langwierig und kompliziert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich einerseits die Frage, inwiefern Check24 oder eine andere kommerzielle Vergleichswebsite überhaupt noch als Anbieter der zertifizierten Girokonten-Vergleichswebsite infrage kommt. Andererseits ist fraglich, wie die Bundesregierung infolge der Abschaltung des Girokontenvergleichs durch Check24 eine unabhängige Girokonten-Vergleichswebseite gewährleisten will, die eigentlich schon seit mehreren Jahren in Betrieb sein müsste (vgl. Richtlinie 2014/92/EU).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 31.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen