Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Elemente der neuen Personalstrategie


Vielfalt und Inklusion: Europäische Kommission will Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in Führungspositionen bis 2019
Ein Arbeitsplatz mit echter Chancengleichheit: mindestens 40 Prozent Frauen in Führungspositionen



Mehr Inklusion und Vielfalt und einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in den internen Führungspositionen sind die zwei zentralen Elemente der neuen Personalstrategie der Kommission. Dazu hat die Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen. "Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderungen", so EU-Kommissar Günther Oettinger.

"Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, und zwar unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderungen. Wenn wir uns die Vielfalt zunutze machen, können wir innovativer werden und bessere Ergebnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger erzielen."

Ziel ist es, ein besseres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, so auch für Frauen, Bedienstete mit Behinderungen, lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Bedienstete (LGBTI) sowie ältere Bedienstete. Durch konkrete Maßnahmen soll das Potenzial aller Bediensteten der Kommission bestmöglich ausgeschöpft werden.

Neben der Strategie für Vielfalt und Inklusion hat die Kommission zudem eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen, um den Frauenanteil in den Führungsetagen der Kommission bis zum 1. November 2019 auf 40 Prozent anzuheben: Für alle Dienste der Kommission wurden individuelle Ziele für die erstmalige Ernennung eines Bediensteten zum Referatsleiter bzw. zur Referatsleiterin festgelegt. Dienste, die hinter ihre Ziele zurückfallen, können aufgefordert werden, geeignete weibliche Kandidaten zu finden, bevor sie eine Stelle besetzen.

Die Maßnahmen sind als Ergänzung zu den bereits bestehenden Maßnahmen zu verstehen, etwa den Bestrebungen der Kommission, weibliche Talente zu erkennen, aufzubauen und zu fördern sowie gezielte Fortbildungen oder Mentoring-Programme anzubieten.

Ein besserer Arbeitsplatz für alle: die Strategie für Vielfalt und Inklusion der Kommission

Bei der Strategie für Vielfalt und Inklusion stehen vier Zielgruppen im Vordergrund: Frauen, Bedienstete mit Behinderungen, LGBTI-Bedienstete und ältere Bedienstete.

Die Strategie enthält sowohl bereichsübergreifende als auch spezifische Maßnahmen, die den Anliegen der einzelnen Zielgruppen Rechnung tragen. Dazu zählen u. a.:

>> gezielte Management-Programme und die Förderung bestehender und neuer Netzwerke für Frauen,

>> die Einbindung von Bediensteten mit Behinderungen in die Planung von Zugangs- und Mobilitätsvorrichtungen in den Kommissionsgebäuden,

>> LGBTI-Sensibilisierungskampagnen und auf diese Zielgruppe ausgerichtete Fortbildungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, um insbesondere einer etwaigen unbewussten Voreingenommenheit entgegenzuwirken,

>> Verfahren zur Beobachtung, ob ältere Bedienstete bei der Bewerbung um eine neue Stelle benachteiligt werden.

Im Rahmen der Strategie werden die vorgeschlagenen Maßnahmen dokumentiert, überwacht und nachjustiert. Der erste Bericht über Vielfalt und Inklusion erscheint im Frühjahr 2018.

Hintergrund
Die Strategie für Vielfalt und Inklusion ist Teil der kontinuierlichen Bestrebungen der Kommission, das Potenzial ihrer Bediensteten bestmöglich auszuschöpfen.

Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen auch Zusagen der Juncker-Kommission gegenüber ihren Bediensteten umgesetzt werden. Sie sind eine Reaktion auf Präsident Junckers Mandatsschreiben an Kommissar Oettinger, in dem der Kommissar aufgefordert wurde, eine Strategie der Vielfalt für das Personal und die Verwaltungspolitik der Kommission zu entwickeln und das gemeinsame Ziel eines Frauenanteils von 40 Prozent in den Führungsetagen der Kommission zu erreichen.

Im vergangenen Jahr hat die Kommission eine Talentmanagement-Strategie angenommen, bei der der Schwerpunkt auf der Förderung von Mobilität auf der mittleren Führungsebene lag.

Organisationen mit gelebter Vielfalt in der Belegschaft und einer inklusiven Haltung gegenüber allen Mitarbeitern erzielen generell bessere Ergebnisse, sind innovativer und können bessere Entscheidungen treffen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.07.17
Home & Newsletterlauf: 05.09.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen