Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Emissionsnormen für Lastkraftwagen


Saubere Mobilität: Schluss mit umweltschädigenden Lastkraftwagen
Europäische Kommission begrüßt erste EU-Norm zur Verringerung der Schadstoffbelastung durch Lastkraftwagen



Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über eine Verordnung erzielt, mit der in der EU erstmals strenge CO 2-Emissionsnormen für Lastkraftwagen festgelegt werden. Die Übereinkunft folgt auf die im Dezember erzielte Einigung über neue CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge in der EU für die Zeit nach 2020. Als Teil der von der Juncker-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für saubere Mobilität ist dies ein weiterer Schritt, um den europäischen Mobilitätssektor zu modernisieren und auf die Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts vorzubereiten. Nach der Vereinbarung müssen die Emissionen aus neuen Lastkraftwagen im Jahr 2030 um 30 Prozent unter den Emissionen im Jahr 2019 liegen.

Die neuen Rechtsvorschriften werden den Mitgliedstaaten helfen, ihre Emissionsziele zu erreichen. Sie werden Anreize für Innovationen geben, Lösungen für saubere Mobilität fördern, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU stärken und die Beschäftigung fördern. Gleichzeitig werden sie zur Senkung der Kosten für den Kraftstoffverbrauch von Verkehrsunternehmen und zu einer besseren Luftqualität beitragen.

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: "Mit der Einigung über die allerersten EU-Emissionsnormen für LKW vervollständigen wir den Rechtsrahmen zur Verwirklichung der europäischen Zielsetzung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine ehrgeizige, ausgewogene Übereinkunft erreicht. Die neuen Zielwerte und Anreize werden nicht nur dazu beitragen, Emissionen abzubauen, sondern auch Kraftstoffeinsparungen für Verkehrsunternehmen und saubere Luft für alle Europäerinnen und Europäer ermöglichen. Für die EU-Industrie ist dies eine Gelegenheit, Innovationen auf dem Weg zu emissionsfreier Mobilität zu fördern und ihre weltweite Führungsposition im Bereich sauberer Fahrzeuge weiter zu stärken."

Die Senkung der Emissionen aus dem Straßenverkehr ist ein wichtiger Baustein der Bemühungen der EU, ihr Ziel zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die CO2-Emissionsnormen für Lastkraftwagen vervollständigen den gesamtwirtschaftlichen Rechtsrahmen der EU zur Verwirklichung dieses Ziels. Sie sind ein Teil des Beitrags, den die EU zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen des Übereinkommens von Paris leistet, und der Priorität der Juncker-Kommission, eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie zu schaffen.

Nächste Schritte
Nach dieser vorläufigen politischen Einigung muss der Verordnungstext nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die Verordnung in den kommenden Monaten von beiden gesetzgebenden Organen gebilligt wurde, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt unmittelbar in Kraft.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.19
Newsletterlauf: 02.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen