Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Hochentwickelte Überwachungsinstrumente


Vier Elektronikhersteller büßen für wettbewerbswidrige Festsetzung von Online-Wiederverkaufspreisen
Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht



Die Europäische Kommission hat in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer verhängt, die ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben haben. Die Geldbußen in Höhe von insgesamt über 111 Mio. Euro wurden in allen vier Fällen aufgrund der Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Kommission ermäßigt.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere Beschlüsse zeigen, dass die EU-Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen."

Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer nahmen vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisbindungen vor, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Einzelhändler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte eigenständig festzulegen.

Die vier Hersteller schalteten sich besonders bei Online-Einzelhändlern ein, die ihre Produkte zu niedrigen Preisen anboten. Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen oder Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp. Viele Online-Einzelhändler, auch die größten, setzen Preisalgorithmen ein, durch die ihre Einzelhandelspreise automatisch an die Preise der Wettbewerber angepasst werden. Daher wirkten sich die Beschränkungen für die Online-Einzelhändler des Niedrigpreissegments auf die gesamten Online-Preise für die jeweiligen Elektronikprodukte aus.

Ferner konnten die Hersteller durch hochentwickelte Überwachungsinstrumente die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz verfolgen und im Falle von Preissenkungen rasch eingreifen.

Die Preismaßnahmen beschränkten den wirksamen Preiswettbewerb zwischen den Einzelhändlern und führten zu höheren Preisen, die sich unmittelbar auf die Verbraucher auswirkten.

Asus mit Sitz in Taiwan überwachte den Wiederverkaufspreis von Einzelhändlern für bestimmte PC-Hardware und Elektronikprodukte wie Notebooks und Displays. Das Verhalten des Unternehmens betraf zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Frankreich) und dauerte von 2011 bis 2014. Asus forderte von Einzelhändlern Preiserhöhungen, wenn diese Produkte zu Preisen verkauften, die unter den von Asus empfohlenen Wiederverkaufpreisen lagen.

Denon & Marantz mit Sitz in Japan nahmen für Audio- und Videogeräte wie Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vor.

Philips mit Sitz in den Niederlanden nahm zwischen Ende 2011 und 2013 in Frankreich für eine Reihe von Elektronikprodukten wie Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Heimkino- und -videosysteme, elektrische Zahnbürsten, Haartrockner und Haarschneider vertikale Preisbindungen vor.

Neben vertikalen Preisbeschränkungen für Produkte wie Heimkinogeräte, iPod-Lautsprecher, Lautsprecheranlagen und Hi-Fi-Geräte beschränkte Pioneer (mit Sitz in Japan) auch die Möglichkeit seiner Einzelhändler, grenzüberschreitend an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, um unterschiedliche Wiederverkaufspreise in verschiedenen Mitgliedstaaten beizubehalten. Dazu wurden beispielsweise Bestellungen von Einzelhändlern, die grenzüberschreitend verkaufen, nicht bearbeitet. Das Verhalten von Pionier dauerte von Anfang 2011 bis Ende 2013 und betraf 12 Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Norwegen). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 10.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen