Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung


Faire Besteuerung: Europäische Kommission begrüßt neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder
Schlupflöcher, die einige Unternehmen zur Steuervermeidung nutzen, sollen Schritt für Schritt geschlossen werden



Die Europäische Kommission begrüßt die bei der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erzielte Einigung auf neue Regelungen gegen Steuervermeidung durch Nicht-EU-Länder. Dieses neueste Werkzeug im Instrumentarium der EU zur Bekämpfung der Steuervermeidung wird verhindern, dass multinationale Unternehmen die Körperschaftsteuer umgehen, indem sie Abweichungen zwischen den Steuersystemen von Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten der EU ausnutzen ("hybride Gestaltungen").

Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die im letzten Juli vereinbarte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD), die EU-weite Anti-Missbrauchsmaßnahmen gegen Steuervermeidung vorsieht. Zu hybriden Gestaltungen kommt es, wenn Länder unterschiedliche Bestimmungen für die steuerliche Behandlung bestimmter Einkommen oder Einrichtungen haben, die von multinationalen Unternehmen so missbraucht werden können, dass sie in keinem Land besteuert werden. Die e erzielte Einigung (ATAD 2) wird sicherstellen, dass hybride Gestaltungen aller Art auch dann nicht zur Steuervermeidung in der EU genutzt werden können, wenn Drittländer an den Regelungen beteiligt sind. Die Einigung wurde nur vier Monate nach der Vorlage des Kommissionsvorschlags erzielt.

Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Für Artikel 9a gilt eine längere Einführungsperiode bis 2022.

Hintergrund
Die vereinbarten verbindlichen Maßnahmen stützen sich auf die umfassende Arbeit der letzten zwei Jahre zur Bekämpfung von Steuervermeidung auf Unternehmensebene und zur Gewährleistung fairer und effizienter Besteuerung in der EU.

Die von der Juncker-Kommission vorgelegten wichtigen Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Früchte getragen. Die Mitgliedstaaten einigten sich im letzten Juli auf die ehrgeizige Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, sodass Anti-Missbrauchsmaßnahmen EU-weit ab 2019 gelten werden. Auch die Kommissionsvorschläge für mehr Transparenz bei Steuervorbescheiden und der Besteuerung multinationaler Unternehmen wurden von den Mitgliedstaaten in Rekordzeit angenommen. Der Vorschlag für die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen sowie ein Vorschlag zur Stärkung der Geldwäscherichtlinie werden derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelt.

Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmensteuerreformen vorgeschlagen, insbesondere die Neuauflage der konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) im Oktober 2016. Die Mitgliedstaaten arbeiten zudem an einer gemeinsamen EU-Liste von Steuergebieten außerhalb der EU, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen. Diese Liste sollte bis Ende des Jahres fertiggestellt sein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen