Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übermäßige Belastungen für die KMU beseitigen


Die EU-Kommission will es herausfinden: Welche zehn Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU?
Die Umsetzung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen


(16.10.12) - Beschwerden über durch das EU-Recht verursachte Bürokratie hört man oft. Nach eigenem Bekunden will die EU Bürokratie abbauen. Aber es mangelt eindeutig an konkreten Vorschlägen dafür. Vor diesem Hintergrund appelliert die Europäische Kommission an die Unternehmen: "Sagen Sie uns, was man besser machen könnte – geben Sie uns Anregungen zum Bürokratieabbau" – und gibt damit das Motto einer von ihr eingeleiteten Konsultation aus. Diese Konsultation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Vertreterverbände soll dazu beitragen, die zehn Rechtsakte zu ermitteln, die von Mikrounternehmen und KMU als größte Belastung empfunden werden. Die Konsultation läuft bis 21. Dezember 2012; die Kommission wird nach ihrem Abschluss die Ergebnisse prüfen und überlegen, wie die Situation der KMU verbessert werden könnte.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: "Ich bekomme sehr oft zu hören, dass die Europäische Kommission zu weit von der alltäglichen Realität der kleinen Unternehmen entfernt ist. Das wollen wir ändern. Heute geben wir den Unternehmen Gelegenheit, uns die Bereiche und Rechtsakte zu nennen, bei denen wir etwas verbessern können. Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen diese Gelegenheit nutzen werden und appelliere an sie, uns ihre Ansichten mitzuteilen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu sagen, wo wir unnötige Belastungen abschaffen könnten."

http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/small-business-act/sme-test/index_en.htm(auf Englisch).

Die EU-Kommission ruft Unternehmen auf sich an der Konsultation zu beteiligen:
Gehören Sie zu einem KMU oder einer Organisation, die die Interessen von KMU vertritt? Dann können Sie uns dabei helfen, Problembereiche zu ermitteln. Lassen Sie uns wissen, ob die EU Ihrer Meinung nach übermäßige Belastungen für die KMU beseitigen könnte, etwa in folgenden Bereichen:

>> Dienstleistungen: grenzüberschreitende Dienstleistungen, Anerkennung beruflicher Qualifikationen;
>> Zollwesen: Zollkontrollen und -formalitäten, Güterklassifikation, Zolltarife;
>> Beschäftigung und Soziales: Koordinierung und Übertragbarkeit sozialer Rechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeitgestaltung, Systeme der sozialen Sicherheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung von Arbeitnehmern;
>> Energie: Energieversorgung, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger;
>> Produktsicherheit: Anwendung von Normen, Konformitätsnachweis bei fehlender harmonisierter Norm, Konformitätsbewertungsverfahren, Konformitätsbewertung unter Einbeziehung einer Konformitätsbewertungsstelle, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnungsvorschriften, Auflagen im Hinblick auf Information/Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit, Kontrollen/Überprüfungen;
>> Umwelt: Klimawandel, Luftqualität/-schadstoffe, Biotechnologie, Natur und biologische Vielfalt, Chemikalien, Umweltbetriebsprüfung, Umweltzeichen, Lärm, Abfall, Wasser;
>> Rahmenbedingungen für Unternehmen: öffentliches Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, geistiges und gewerbliches Eigentum, Datenschutz;
>> Steuern: Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern, andere indirekte Steuern, direkte Steuern;
Verbraucherschutz: sicherer Einkauf, elektronischer Geschäftsverkehr, Rechtsmittel und Streitbeilegung, Nahrungsmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit;
>> Verkehr: Beförderung von Gütern/Personen, Straßenverkehr, Seeverkehr/Binnenschifffahrt, kombinierter Verkehr/andere Verkehrsträger.

Bitte teilen Sie uns in der Online-Befragung Ihre Meinung mit: "Welche zehn EU-Rechtsakte verursachen den höchsten Aufwand für KMU?" http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/public-consultation-new/index_en.htm

Hintergrund
Im Zuge der 2011 durchgeführten Überprüfung des "Small Business Act" wird die Kommission ihre Folgenabschätzungsverfahren weiter intensivieren, um sicherzustellen, dass die Folgen für KMU gründlich analysiert und in allen Vorschlägen legislativer und politischer Art berücksichtigt werden. Dabei sind die Auswirkungen auf KMU klar zu quantifizieren, wann immer das möglich und verhältnismäßig ist.

Die Umsetzung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" bleibt der wichtigste Grundsatz des EU-Rechts für kleine Unternehmen. Das Prinzip beinhaltet eine Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Umfelds, in dem die KMU tätig sind, insbesondere durch die Entwicklung entsprechender Vorschriften. In dem Bericht Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen legt die Kommission eine Reihe konkreter Vorschläge zur Verankerung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" in Rechtsetzung und Politikgestaltung und für die enge Einbeziehung der KMU und ihrer Organisationen in diese Tätigkeiten vor. Dazu gehören die Einführung einer Dimension Kleinstunternehmen in den "KMU-Test", ein jährlich aktualisierter Anzeiger für EU-Rechtsvorschriften, Konferenzen in den Mitgliedstaaten und die aktuelle Konsultation über die zehn Rechtsakte, die den höchsten Aufwand verursachen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen