Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Steuern: Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof wegen diskriminierender Steuervorschriften für stille Reserven
Den deutschen Vorschriften zufolge können Steuerpflichtige stille Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen
(19.10.12) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Nach deutschem Recht können stille Reserven nur dann steuerfrei auf eine Reinvestition übertragen werden, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter seines Anlagevermögens veräußern möchte, um sich in einem anderen EU‑Mitgliedstaat niederzulassen oder seine wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland auszubauen, eindeutig benachteiligt ist. Diese Ungleichbehandlung ist deshalb geeignet, ihn von grenzüberschreitenden Investitionen abzuhalten, und diese diskriminierende Behandlung ist mit den EU-Vorschriften unvereinbar.
Die Klage vor dem Gerichtshof ist die letzte Phase des Vertragsverletzungsverfahrens.
Hintergrund
Den deutschen Vorschriften zufolge können Steuerpflichtige stille Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen. Diese Übertragung der stillen Reserven kann auf zweierlei Art erfolgen. Zum einen kann der Steuerpflichtige den Veräußerungsgewinn im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Kosten für das neu angeschaffte Wirtschaftsgut abziehen.
Zum anderen kann der Steuerpflichtige eine gewinnmindernde Rücklage bilden und auf Wirtschaftsgüter übertragen, die er in den folgenden vier bzw. sechs Wirtschaftsjahren anschafft. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das neu angeschaffte Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer deutschen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehört. Bei einer Reinvestition der neu angeschafften Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte können die stillen Reserven nicht übertragen werden und werden umgehend besteuert. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
-
Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
-
Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
-
Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.