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Beihilfe im Umfang von 200 Mio Euro


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für österreichische Hypo Group Alpe Adria vorläufig
Die ehemalige Tochter der deutschen BayernLB wurde im Dezember 2009 von Österreich übernommen

(07.06.11) - Die Europäische Kommission hat eine der Hypo Alpe Adria-Gruppe (HGAA) von Österreich bereits gewährte zusätzliche staatliche Beihilfe im Umfang von 200 Mio. EUR nach den EU-Beihilfevorschriften vorläufig genehmigt. Gleichzeitig weitet die Kommission ihre eingehende Prüfung des Umstrukturierungsplans aus, um die zusätzliche Beihilfe in ihre beihilferechtliche Würdigung einzubeziehen.

Die Kommission hat eine der HGAA von Österreich Ende 2010 gewährte Garantieregelung für Vermögenswerte in einem Umfang von 200 Mio. EUR vorläufig genehmigt. Angesichts der Ausgestaltung der Garantie, die die Bank um bereits aufgelaufene Verluste entlastet, hat die Kommission die Beihilfe nach den Vorschriften für Rekapitalisierungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bedingungen mit den von der Kommission veröffentlichten Grundsatzdokumenten für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der Finanzkrise vereinbar sind. Dazu ist vor allem wichtig, dass die Bank die ihr von Österreich tatsächlich ausgezahlten Beträge zurückzahlen muss.

Die zusätzliche Beihilfe war erforderlich geworden, nachdem eine genaue Überprüfung der Vermögenswerte ergeben hatte, dass weitere Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen.

Die Kommission hat ferner ihr tiefgehendes Prüfverfahren auf den von der Bank neu vorgelegten Umstrukturierungsplan ausgeweitet, um die zusätzliche Beihilfe zu berücksichtigen. Die bisher übermittelten Informationen sind nicht geeignet, die Zweifel der Kommission hinsichtlich der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der HGAA und der erforderlichen Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen.

HGAA ist die sechstgrößte Bank Österreichs. Die ehemalige Tochter der deutschen BayernLB wurde im Dezember 2009 von Österreich übernommen, als das Land der Bank eine Sofortbeihilfe in Form einer Rekapitalisierung im Umfang von 650 Mio. EUR gewähren musste.

Die Kommission hatte ihr im Mai 2009 eröffnetes förmliches Prüfverfahren bereits am 23. Dezember 2009 und am 22. Juni 2010 ausgeweitet.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Betriebsgeheimnisse geklärt sind, werden die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.32172 (2010/NN) bzw. SA.32554 (2009/C) zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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