Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundlegende Reform des EU-MwSt-Systems


Mehrwertsteuer: Überprüfung ermäßigter Steuersätze für mehr Effizienz im Steuerwesen
Nach der geltenden EU-MwSt-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen MwSt-Normalsatz von mindestens 15 Prozentz anwenden


(22.10.12) - In einer von der Kommission eingeleiteten Konsultation werden Bürger, Unternehmen und andere Interessenträger zu bestimmten ermäßigten Mehrwertsteuersätzen befragt. Außerdem werden sie gebeten darüber nachzudenken, welche Auswirkungen eine Änderung der EU-Vorschriften in diesem Bereich mit sich bringen könnte. Die Befragung ist Teil von umfassenderen Arbeiten zu einer grundlegenden Reform des EU-MwSt-Systems, die derzeit stattfinden, um die Vorschriften einfacher, effizienter und robuster zu machen. Die Konsultation läuft bis 3. Januar 2013.

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, sagte: "Es wird höchste Zeit, dass wir die ermäßigten MwSt-Sätze einer Bestandsaufnahme unterziehen. Die Mitgliedstaaten brauchen neue Einnahmequellen und die Unternehmen einfachere Steuersysteme und niedrigere Kosten für deren Befolgung. Heute wollen wir wissen, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze noch das leisten, was sie zu versprechen scheinen, oder ob sie mehr Nachteile als Vorteile bringen."

In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in der Mehrwertsteuerstrategie der EU festgelegt wurden, konzentriert sich die jetzige Konsultation auf drei Bereiche, in denen ermäßigte Steuersätze überprüft werden müssen.

Erstens sollen sich die Befragten dazu äußern, ob sich derzeit ermäßigte MwSt-Sätze im Binnenmarkt wettbewerbsverzerrend auswirken.
Zweitens wurde das Verzeichnis der Güter und Dienstleistungen, die für einen ermäßigten MwSt-Satz infrage kommen, von den Mitgliedstaaten vor vielen Jahren vereinbart, und die EU-Politik hat sich inzwischen weiterentwickelt und verändert.

Deshalb wurde gefragt, ob bestimmte ermäßigte MwSt-Sätze gegenwärtig in Widerspruch zu den Zielen der EU-Politik stehen. Hierbei sollten insbesondere die ermäßigten MwSt-Sätze für Wasser, Energie, Abfallbewirtschaftung und Wohnen berücksichtigt werden. Schließlich werden bei der Konsultation Meinungen darüber eingeholt, wie ähnliche Güter und Dienstleistungen für MwSt-Zwecke behandelt werden sollten, wobei die technologische Entwicklung zu bedenken ist.

Diese Konsultation ist Teil eines Bewertungsprozesses; die Kommission schlägt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor, ermäßigte MwSt-Sätze abzuschaffen oder einzuführen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Erarbeitung neuer Vorschläge für MwSt-Sätze einfließen, die die Kommission nächstes Jahr vorlegen wird.

Hintergrund
Nach der geltenden EU-MwSt-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen MwSt-Normalsatz von mindestens 15 Prozentz anwenden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf bestimmte Güter und Dienstleistungen, die in einem Verzeichnis festgelegt sind, einen oder zwei ermäßigte MwSt-Sätze von mindestens 5 Prozent zu erheben. Diese Liste ist eng auszulegen, d. h. die Mitgliedstaaten dürfen die ermäßigten Sätze nur auf die Güter oder Dienstleistungen anwenden, die in der Liste genannt sind.

Dieses einfache Verfahren wird jedoch durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen erschwert, die in der Richtlinie enthalten sind oder die bestimmten Mitgliedstaaten z. B. in den Beitrittsakten oder in Ratsverhandlungen eingeräumt wurden.

In der MwSt-Strategie, die die Kommission vergangenes Jahr vorgestellt hat, um eine grundlegende Reform des EU-MwSt-Systems auf den Weg zu bringen, wurde die Überprüfung der ermäßigten MwSt-Sätze zu einem Schwerpunkt erklärt. Für die Überprüfung wurden drei Grundsätze genannt:

>> Abschaffung der ermäßigten Sätze, die ein Hemmnis für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts darstellen;

>> Abschaffung der ermäßigten Sätze auf Güter und Dienstleistungen, deren Konsum bzw. Inanspruchnahme durch andere Maßnahmen auf EU-Ebene verhindert werden soll;

>> auf vergleichbare Güter und Dienstleistungen sollte derselbe MwSt-Satz erhoben werden, wobei der technische Fortschritt zu berücksichtigen ist.

Dies sind die Grundsätze, nach denen die Kommission das heute veröffentlichte Konsultationspapier erstellt hat und ihre Bewertung fortsetzen wird, um im Jahr 2013 Vorschläge für die MwSt-Sätze vorzulegen.

Die öffentliche Konsultation dauert zwölf Wochen; Näheres ist unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/index_de.htm
Eine allgemeine Übersicht über die verschiedenen oben genannten Ausnahmeregelungen findet sich unter folgender Internetadresse:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/rates/vat_rates_de.pdf
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen