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Compliance-Vorschriften belasten KMU


Vereinfachung der zehn EU-Vorschriften, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten
Die Kommission möchte sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zweckdienlich sind

(27.03.13) - Die 20,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU schaffen 85 Prozent aller neuen Arbeitsplätze in Europa, beschäftigen zwei Drittel aller Arbeitnehmer in Europa und tragen wesentlich zu Innovation und Wachstum bei. Die Kommission hat gemäß dem Grundsatz "Vorfahrt für KMU" und in Übereinstimmung mit der speziellen Regelung für kleine Unternehmen in Europa ("Small Business Act") die Interessen der KMU in den Mittelpunkt ihrer Agenda für intelligente Regulierung gestellt, um zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa beizutragen. Im Rahmen einer breiten, von der Kommission in Auftrag gegebenen Befragung haben in den vergangenen Monaten mehr als 1000 Unternehmen und Wirtschaftsverbände jene zehn EU-Vorschriften ermittelt, die kleine und mittlere Unternehmen am stärksten belasten.

Konkret wurde geprüft, welche EU-Vorschriften möglicherweise die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum behindern und in welchen Bereichen oder Fragen nähere Analysen und gegebenenfalls Maßnahmen erforderlich sind. Aus den veröffentlichten Ergebnissen geht hervor, dass nach Meinung der KMU die größten Probleme und Kosten durch die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), die MwSt.-Bestimmungen, die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten, die Abfall-Vorschriften, die Arbeitsmarktvorschriften, die Vorschriften über Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr, die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und den modernisierten Zollkodex verursacht werden.

Die Kommission hält zwar EU-weite Rechtsvorschriften für diese Bereiche weiterhin für grundsätzlich erforderlich, wird aber nun im Rahmen des im Dezember 2012 eingeführten Programms von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften (REFIT) eine gründliche Bestandsaufnahme der bestehenden Probleme vornehmen. Im Rahmen des Programms werden zurzeit die geltenden Rechtsvorschriften der EU auf Hindernisse, Lücken und Ineffizienzen geprüft, und falls sich bei den Analysen Handlungsbedarf erweist, werden entsprechende Änderungen eingeleitet. Die Kommission wird spätestens im Juni 2013 geeignete Folgemaßnahmen ankündigen, die auch den Ergebnissen der laufenden Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen werden.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: "Die Kommission möchte sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zweckdienlich sind und die europäischen Unternehmen dabei unterstützen, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Deswegen haben wir die intelligente Rechtsetzung in den Mittelpunkt unserer Politikgestaltung gestellt. Wir möchten den kleinen und mittleren Unternehmen, die ja die Hauptantriebskraft der europäischen Wirtschaft sind, das Leben einfacher machen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben zu ermitteln, welche EU-Vorschriften den meisten bürokratischen Aufwand verursachen. Wir werden alles dafür tun, Ihre Erwartungen nicht zu enttäuschen."

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, fügte hinzu: "Die KMU schaffen den Löwenanteil aller neuen Arbeitsplätze in Europa und sind daher der Schlüssel für den Weg aus der Krise. Alle EU-Vorschriften müssen mit Blick auf die KMU – und insbesondere auf neue Unternehmer – konzipiert werden, d. h. sie müssen durchdacht, unkompliziert und eindeutig sein. Je mehr wir uns die Anliegen der KMU zu eigen machen, desto besser können sie uns dabei helfen, wieder Wachstum zu schaffen."

Folgende zehn Rechtsvorschriften der EU verursachen nach Auffassung der KMU den meisten bürokratischen Aufwand:
>> die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
>> die Mehrwertsteuervorschriften
>> das Legislativpaket für die allgemeine Produktsicherheit und die Marktüberwachung
>> die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
>> die Abfall-Rahmengesetzgebung (Abfallverbringung, Verzeichnis von Abfällen und gefährlichen Abfällen)
>> die Arbeitsmarktvorschriften
>> die Datenschutzvorschriften
>> die Vorschriften über die Arbeitszeiten
>> die Vorschriften über Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr
>> die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
>> der modernisierte Zollkodex

In vielen dieser Bereiche (z. B. bei den Berufsqualifikationen, beim Datenschutz und im Auftragswesen) hat die Kommission bereits Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des EU-Rechts ergriffen.

Bei der Befragung hat sich zudem gezeigt, dass die Kleinunternehmen die verkürzten Zahlungsfristen, die mit der am 16. März 2013 in Kraft tretenden Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr eingeführt werden, ebenso wie die Tatsache, dass künftig mehr KMU von vereinfachten Rechnungslegungsvorschriften Gebrauch machen können, als eine große Verbesserung betrachten.

Hintergrund
Die Ergebnisse der Befragung werden als Teil des Beitrags der Kommission zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates veröffentlicht. Die Mitteilung "Intelligente Regulierung – Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen’’ und das ihr beiliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthalten von der Kommission vorgeschlagene und vom EU-Gesetzgeber angenommene Ausnahmen und weniger strenge Vorschriften für KMU. In der Mitteilung wird zudem ein neuer jährlicher KMU-Anzeiger vorgestellt, der Aufschluss über die Fortschritte bei der Vereinfachung von für KMU relevanten Rechtsvorschriften und über die Folgemaßnahmen, die die anderen Organe und die Mitgliedstaaten zu den von der Kommission unterbreiteten Vorschlägen für Vereinfachungen und Bürokratieabbau ergreifen, geben soll. Auch soll auf diese Weise angezeigt werden, wie sich die unterschiedlichen Umsetzungsmethoden auf die Belastung der KMU insgesamt auswirken, denn über ein Drittel aller Verwaltungslasten entsteht erst bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Das Netz der KMU-Beauftragten wird die Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Befragung aufmerksam verfolgen und sich dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten dem Bürokratieabbau vorrangige Bedeutung beimessen.

Bevor Legislativvorschläge von der Kommission angenommen werden, wird systematisch geprüft, welche Kosten den KMU durch die neuen Vorschriften entstehen würden. Kleinstunternehmen werden soweit möglich von einschlägigen Vorschriften ausgenommen, und nach Möglichkeit werden vereinfachte Bestimmungen für KMU eingeführt.

Um sicherzustellen, dass ihre Vorschläge möglichst praxisnah sind, hält die Kommission stets in einem offenen Dialog Rücksprache mit wichtigen Beteiligten wie Unternehmen, Sozialpartnern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und sonstigen interessierten Kreisen. Dies erfolgt in unterschiedlicher Form, wobei sich Art und Weise und Zeitpunkt der Konsultation nach dem jeweiligen Kontext richten.

Ergebnisse der Befragung:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/public-consultation-new/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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