Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Im Einklang mit EU-Telekommunikationsvorschriften?


Europäische Kommission bemängelt von der französischen Regulierungsbehörde vorgeschlagene höhere Vorleistungsentgelte für Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom und leitet Prüfung ein
Nach Auffassung der Kommission rechtfertigt die Höhe dieser Preise nicht notwendigerweise die Festlegung höherer Zustellungsentgelte


(23.04.12) - Die Europäische Kommission hat ernsthafte Bedenken bezüglich der Pläne der französischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Arcep), höhere Zustellungsentgelte für Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom festzulegen. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsanbieter gegenseitig für die Zustellung von Anrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen und die sich letztlich in den Preisen niederschlagen, die die Kunden zahlen. Arcep hat bereits kostenbasierte Zustellungsentgelte für bestehende Mobilfunkanbieter in Frankreich im Einklang mit EU-Vorschriften festgelegt, die ab Januar 2013 gelten werden.

Arcep schlägt jetzt vor, höhere Zustellungsentgelte festzulegen, um den neuen Mobilfunkanbietern einen Ausgleich für die Preise zu geben, die sie für die Nutzung bestehender Mobilfunknetze zahlen, auch zum Ausgleich der angeblichen finanziellen Folgen, die sich aus einem unausgewogenen Gesprächsverkehr ergeben. Die Kommission hat ernsthafte Bedenken, was die Begründung höherer Zustellungsentgelte durch Arcep mit dem Argument angeht, dass es für neue Anbieter teurer sei, Zustellungsdienstleistungen zu erbringen. Daher steht der Vorschlag möglicherweise nicht im Einklang mit EU-Telekommunikationsvorschriften.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Die französischen Verbraucher werden künftig von der Arcep-Entscheidung profitieren, für die bestehenden Mobilfunknetze kostenbasierte Zustellungsentgelte vorzuschreiben. Der Markteintritt neuer Mobilfunkanbieter gewährleistet Wettbewerb und Dynamik im französischen Mobilfunkmarkt und gibt den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten. Die Vorgabe höherer Zustellungsentgelte für neue Anbieter ergibt aber nur einen Sinn, wenn diese Entgelte tatsächlich höhere Kosten widerspiegeln."

Die Empfehlung der Kommission zu Zustellungsentgelten sieht die Möglichkeit vor, für eine Übergangszeit so genannte "asymmetrische Zustellungsentgelte" festzulegen, wenn neuen Anbietern höhere Kosten entstehen als den etablierten Mobilfunkbetreibern. Arcep schlägt für die nächsten zwei Jahre asymmetrische Zustellungsentgelte vor. Die Entgelte für neue Anbieter würden im ersten Halbjahr 2012 auf 0,024 EUR/Minute betragen, verglichen mit 0,015 EUR/Minute für die etablierten Betreiber. Die Entgelte würden schrittweise gesenkt, aber Ende 2013 noch immer um fast 40 Prozent auseinanderliegen.

Der vorliegende Vorschlag scheint aber nicht ausreichend zu belegen, dass solche höheren Kosten entstehen. Insbesondere ist die Kommission der Auffassung, dass den neuen Anbietern Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom dieselben Größen- und/oder Verbundvorteile zugutekommen wie den etablierten Mobilfunkbetreibern. Die Preise, die neue Anbieter für die Nutzung des Netzes eines bestehenden Betreibers zahlen, werden grundsätzlich in einem vom Wettbewerb geprägten Umfeld ausgehandelt. Nach Auffassung der Kommission rechtfertigt die Höhe dieser Preise nicht notwendigerweise die Festlegung höherer Zustellungsentgelte. Die Kommission ist erstens der Ansicht, dass das Verkehrsungleichgewicht nicht durch die geringe Größe der neuen Anbieter verursacht wird, sondern eher durch deren besondere kommerzielle Strategie im Vergleich zu den etablierten Betreibern. Zweitens ist nicht ausreichend belegt, dass die neuen Anbieter bei Anrufen außerhalb ihres eigenen Netzes Verluste erleiden.

Mit der Entscheidung der Kommission, eine eingehende Prüfung vorzunehmen, wird eine zweite Phase nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtilinie eingeleitet. Arcep hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) eine Lösung zu finden.

Hintergrund
Im März 2012 ging der Kommission der Vorschlag von Arcep mit Plänen zur Regulierung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte der neuen Mobilfunkanbieter in Frankreich (Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom) zu. Arcep beabsichtigt, für diese Anbieter höhere Zustellungsentgelte als die gemäß der Empfehlung der Kommission von 2009 festgelegten Entgelte für die etablierten Mobilfunkanbieter festzulegen.

Im Rahmen ihrer neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie kann die Kommission eine so genannte Prüfung der zweiten Phase einleiten, in der sie – in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek – mit der betreffenden nationalen Regulierungsbehörde Gespräche darüber führt, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar gemacht werden kann. Für diesen Zeitraum wird die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen