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Gleichstellung der Geschlechter


Neue EU-Vorschriften zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen
Vorzugsregel für den Kandidaten bzw. die Kandidatin des unterrepräsentierten Geschlechts – sofern die Kandidaten beider Geschlechter gleichermaßen qualifiziert sind



Die Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen trat Ende 2024 in Kraft und soll eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in allen EU-Mitgliedstaaten sicherstellen. In der Richtlinie ist für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Frauenanteil von 40 Prozent unter den nicht geschäftsführenden Direktoren und von 33 Prozent unter allen Direktoren vorgesehen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024. Die Unternehmen müssen die vorgegebenen Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen.

Der Anteil von Frauen in den Leitungsorganen von Unternehmen beträgt in der EU durchschnittlich 34 Prozent. Seit 2010 hat der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen in den meisten EU-Mitgliedstaaten zugenommen, jedoch gibt es erhebliche Unterschiede im Umfang der Fortschritte und in einigen Mitgliedstaaten stagniert die Entwicklung. So lag beispielsweise im Jahr 2024 der Anteil der Frauen in den Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen in Ländern mit verbindlichen Geschlechterquoten bei 39,6 Prozent, verglichen mit einem Anteil von 33,8 Prozent in Ländern mit weichen Maßnahmen und nur 17 Prozent in Ländern, in denen keinerlei entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden.

Klare Zielvorgaben und transparente Ernennungsverfahren zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung
Inzwischen müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, darunter:

>> Spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren von Mitgliedern des Leitungsorgans unter Anwendung transparenter und geschlechtsneutraler Kriterien.
>> Vorzugsregel für den Kandidaten bzw. die Kandidatin des unterrepräsentierten Geschlechts – sofern die Kandidaten beider Geschlechter gleichermaßen qualifiziert sind.
>> Offenlegung der Qualifikationskriterien auf Anfrage eines nicht erfolgreichen Kandidaten.
>> Individuelle Selbstverpflichtungen börsennotierter Unternehmen, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den geschäftsführenden Direktoren herzustellen.
>> Ggf. Berichterstattung über die Zusammensetzung von Leitungsorganen und Hindernisse bei der Erreichung der Zielvorgabe der Richtlinie sowie Maßnahmen zu deren Überwindung.
>> Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Unternehmen, die ihren transparenten Auswahl- und Berichterstattungspflichten nicht nachkommen. Die Sanktionen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und können je nach Bedarf Geldbußen sowie die Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ernennung der entsprechenden Direktoren umfassen.
>> Ferner verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, eine Liste der Unternehmen zu veröffentlichen, die die Zielvorgaben für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern erreicht haben, sowie eine oder mehrere Stellen für die Förderung, Analyse, Beaufsichtigung und Unterstützung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Leitungsorganen zu benennen.


Wie geht es weiter?
Die Kommission wird die von den Mitgliedstaaten übermittelten Umsetzungsmaßnahmen prüfen und feststellen, ob die Bestimmungen der Richtlinie durch diese Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die es versäumen, die Umsetzung der Richtlinie zu melden oder die Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Während der gesamten Übergangsfrist hat die Kommission die Mitgliedstaaten bei der korrekten Umsetzung unterstützt, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.

Hintergrund
Die Eurobarometer-Sonderumfrage 2024 zu Geschlechterstereotypen zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger in der EU die Gleichstellung der Geschlechter im Allgemeinen als vorteilhaft für alle erachten. Es wurden positive Fortschritte festgestellt, und drei Viertel der Befragten stimmten zu, dass auch Männer von der Gleichstellung der Geschlechter profitieren. 55 Prozent der EU-Bürger sprechen sich für die Einführung von Maßnahmen aus, mit denen die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen überwunden werden soll.

In der gesamten EU machen Frauen 34 Prozent der Mitglieder von Leitungsorganen der größten börsennotierten Unternehmen, Aufsichtsräten oder Vorständen aus. Im Index 2024 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) wurde die Stärkung der Rolle der Frau in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen mit 57,6 von 100 Punkten bewertet, was einem Anstieg von 2,9 Punkten gegenüber dem Wert von 2023 entspricht.

Durch legislative Maßnahmen zur Überwindung des unausgewogenen Geschlechterverhältnisses werden weiterhin Fortschritte erzielt, und es gibt Belege dafür, dass das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in Ländern, die keine nennenswerten Maßnahmen ergriffen haben, mehr als doppelt so stark ausgeprägt ist wie in Ländern, in denen Maßnahmen eingeführt wurden. Am höchsten ist der Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in Ländern mit verbindlichen Quoten.

Die Kommission hat im November 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgelegt. Im Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat nach Diskussionen, die sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstreckten, eine politische Einigung erzielt. Die Frist für die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie endete zwei Jahre später, am 28. Dezember 2024.

Aufbauend auf den Fortschritten, die im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 erzielt wurden, wird die Kommission im nächsten Jahr einen Fahrplan zur Stärkung der Rechte von Frauen verabschieden, um ihren Einsatz für eine Union der Gleichheit weiter auszubauen und den Grundstein für die Stärkung der Rechte von Frauen und die Förderung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in Führungspositionen zu legen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 06.02.25
Newsletterlauf: 10.04.25


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