Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nachhaltigkeit und gute Unternehmensführung


Unternehmen dürfen Menschen und Umwelt nicht länger ungestraft Schaden zufügen
Unternehmen sollten ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette ermitteln, angehen und beheben - Regeln sollten für im EU-Binnenmarkt tätige Unternehmen gelten - Sanktionen bei Verstößen und rechtliche Unterstützung für Geschädigte in Drittländern - Verbot von Produkten, die mit Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung gebracht werden



Die legislative Entschließung (angenommen mit 504 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 112 Enthaltungen) fordert die dringende Annahme eines verbindlichen EU-Gesetzes, mit dem Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden können, wenn sie Menschenrechte, Umweltstandards und gute Unternehmensführung verletzen oder dazu beitragen. Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.

Verbindliche EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht würden Unternehmen dazu verpflichten, alle Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (dazu gehören alle Tätigkeiten, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen und Investitionsketten), wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und arbeitsrechtlicher Rechte, auf die Umwelt, darunter der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, und auf die verantwortungsvolle Führung (wie Korruption und Bestechung) haben, zu ermitteln, anzugehen und zu beheben.

Die Abgeordneten betonen, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventiver Mechanismus ist. "Die Unternehmen gehen in ihrer Wertschöpfungskette mit einer Sorgfalt vor, die der Wahrscheinlichkeit und Schwere ihrer potenziellen oder tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen und ihrer spezifischen Umstände, insbesondere ihrer Branche, der Größe und Länge ihrer Wertschöpfungskette, der Größe des Unternehmens, seiner Kapazität, seinen Ressourcen und seiner Hebelwirkung angemessen und verhältnismäßig ist", heißt es in dem Gesetz.

Wandel über EU-Grenzen hinaus
Unternehmen, die Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen, auch solche mit Sitz außerhalb der EU, müssten nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten.

Die Abgeordneten fordern zusätzliche Maßnahmen, darunter ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. Diese Ziele sollten in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung von EU-Handelsabkommen aufgenommen werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission außerdem auf, sorgfältig zu prüfen, ob Unternehmen aus Xinjiang, die in die EU exportieren, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Uiguren.

Um einen wirksamen Rechtsbehelf für die Opfer zu gewährleisten, sollten Unternehmen für Schäden haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie Schaden verursachen oder dazu beitragen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten gehandelt und alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um eine solche Schädigung zu verhindern. Auch die Rechte von Opfern oder Interessenträgern in Drittländern - die besonders anfällig sind - würden besser geschützt sein, da sie Unternehmen nach EU-Recht verklagen könnten.

Breiter Anwendungsbereich und Hilfe für KMU
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, sollte der verbindliche Rahmen der Union für die Sorgfaltspflicht weit gefasst sein und alle großen Unternehmen abdecken, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen oder im Gebiet der Union niedergelassen sind, einschließlich Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten. Die Vorschriften sollten auch für börsennotierte oder mit einem hohen Risiko behaftete kleine und mittlere Unternehmen gelten, die technische Unterstützung erhalten sollten, damit sie den Sorgfaltspflichten nachkommen können.

"Dieses neue Gesetz zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen wird den Standard für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Europa und darüber hinaus setzen. Wir weigern uns, zu akzeptieren, dass Entwaldung oder Zwangsarbeit Teil der globalen Lieferketten sind. Unternehmen werden Schäden gegen Menschen oder die Umwelt vermeiden, oder angehen, müssen. Die neuen Vorschriften werden den Opfern einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Wiedergutmachung geben und Fairness, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit für alle Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleisten", sagte die Berichterstatterin Lara Wolters (S&D, NL). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen