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Online-Dienstleistungen in Anspruch nehmen


Digitale Agenda: eGovernment-Aktionsplan für einen reibungslosen Zugang zu öffentlichen Diensten in der gesamten EU
Steigerung der Inanspruchnahme elektronischer Behördendienste durch die EU-Bürger um 50 Prozent und durch die EU-Unternehmen um 80 Prozent bis 2015


(05.01.11) - Die Europäische Kommission hat ein Programm vorgestellt, um mit den Behörden der Mitgliedstaaten an der Erweiterung und Verbesserung der über das Internet angebotenen öffentlichen Dienste zu arbeiten. Der neue eGovernment-Aktionsplan enthält vierzig konkrete Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre, mit denen die Bürger und Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, Online-Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Dabei geht es beispielsweise um die Anmeldung eines Unternehmens, die Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialversicherungs- und Gesundheitsleistungen, die Einschreibung an Universitäten oder die Beteiligung an Ausschreibungen öffentlicher Verwaltungen für Dienstleistungen oder Warenlieferungen. Die Förderung elektronischer Behördendienste trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas bei und ermöglicht es öffentlichen Verwaltungen, in einer Zeit knapper Mittel bessere Dienstleistungen kostengünstiger zu erbringen.

Deshalb ist der Aktionsplan ein wesentlicher Bestandteil der Digitalen Agenda für Europa, mit der bis 2015 die Nutzung elektronischer Behördendienste durch die Bürger um 50 Prozent und durch die Unternehmen um 80 Prozent gesteigert werden soll. Der neue Aktionsplan beruht auf den Erfahrungen mit dem europäischen eGovernment-Aktionsplan von 2006.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission erklärte dazu: "Dieser eGovernment-Aktionsplan wird den Behörden helfen, durch Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien bessere Dienstleistungen zu niedrigeren Kosten zu erbringen, um den Bürgern und Unternehmen mit einem besseren Zugang zu öffentlichen Diensten das Leben zu erleichtern."

Konkrete Ziele der Digitalen Agenda sind:

>> die Steigerung der Inanspruchnahme elektronischer Behördendienste durch die EU-Bürger um 50 Prozent und durch die EU-Unternehmen um 80 Prozent bis 2015;

>> die Gewährleistung der Online-Verfügbarkeit einer Reihe wichtiger öffentlicher Dienste, damit Unternehmer ungeachtet ihrer Herkunft überall in Europa Firmen gründen und betreiben können und Bürger überall in der EU leichter studieren, arbeiten, wohnen oder sich zur Ruhe setzen können.

Der europäische eGovernment-Aktionsplan soll den Übergang zu einer neuen Generation offener, flexibler und nahtlos funktionierender elektronischer Behördendienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene fördern. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass die Dienste in anderen EU-Mitgliedstaaten genauso gut funktionieren wie zuhause, und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Benutzer solche Online-Behördendienste aktiv an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können.

Bei der Umsetzung dieses Aktionsplans kommt den nationalen Regierungen eine zentrale Rolle zu, während die Kommission in erster Linie davor verantwortlich ist, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung grenzübergreifender elektronischer Behördendienste zu verbessern. Dazu gehört auch die Schaffung entsprechender Voraussetzungen wie Interoperabilität, elektronische Signaturen und elektronische Identifizierung.

Die Maßnahmen des Aktionsplans gliedern sich in vier Kategorien:

>> Stärkung der Nutzer:
* auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnittene Dienste
* kooperative Realisierung von Dienstleistungen, z. B. mit Web-2.0-Technik
* Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors einschließlich Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
* Erhöhung der Transparenz
* Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse

>> Binnenmarkt:
* nahtlose Dienste für Unternehmen
* persönliche Mobilität
* EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
* Effizienz und Effektivität der öffentlichen Verwaltungen:
* Verbesserung der organisatorischen Abläufe (z. B. elektronisches Auftragswesen, schnellere Antragsbearbeitung)
* Verringerung der Verwaltungslasten
* umweltbewusste Behörden (z. B. elektronische Archivierung, Videokonferenzen anstelle von Dienstreisen)
* Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste:
* offene Spezifikationen und Interoperabilität (z. B. durch Anwendung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens)
* Schaffung der Schlüsselvoraussetzungen (z. B. Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie, Vorschlag für die EU-weite gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung)

>> Konkrete Maßnahmen des Aktionsplans:
* Einführung der einmaligen Datenregistrierung bei Behörden (damit nicht immer wieder die gleichen Angaben bei verschiedenen Verwaltungsstellen gemacht werden müssen)
* Entwicklung der EU-weiten Verwendung nationaler elektronischer Identitätsnachweise ("eID") in reibungslosen grenzübergreifenden Verfahren wie Unternehmensgründung im Ausland, Umzug oder Arbeitsaufnahme im Ausland, Online-Regelung der Rentenansprüche, wenn sich Bürger in einem anderen Land zur Ruhe setzen, Einschreibung an einer ausländischen Schule oder Universität
* Schaffung der Möglichkeit für Bürger und Unternehmen, dank größerer Transparenz und Offenheit den Stand ihrer bei Behörden anhängigen Vorgänge zu verfolgen
* Anpassung von Diensten an die tatsächlichen Bedürfnisse der Benutzer, z. B. eine sichere und schnelle digitale Zustellung von Dokumenten und Informationen
* Bereitstellung von Daten für eine Weiterverwendung durch Dritte, damit neue öffentliche Dienste und Anwendungen entwickelt werden können, z. B. Karten für Navigationssysteme oder Reiseinformationsdienste.

Der Aktionsplan baut auf den Erfolgen EU-geförderter Großpilotprojekte für grenzübergreifende Dienste auf, allen voran der EU-Projekte STORK, PEPPOL, SPOCS und epSOS, die den Bürgern und Unternehmen überall in der EU den Zugang zu Online-Diensten erleichtern sollen.

Hintergrund
Der europäische eGovernment-Aktionsplan ist die Antwort der Kommission auf die Forderung der Mitgliedstaaten nach einer gemeinsamen eGovernment-Politik in der EU, wie sie in der eGovernment-Ministererklärung von Malmö formuliert wurde. (Europäische Kommission: ra)


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