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Abwanderung von Arbeitnehmern


Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Mittel sollten gezielter eingesetzt werden, so das Fazit der EU-Prüfer
Nach Einschätzung der Prüfer stellt die Kommission über mehrere Kanäle hilfreiche Informationen über die Rechte der Arbeitnehmer bereit, doch könnte diesbezüglich mehr Sensibilisierungsarbeit geleistet werden



Die Europäische Kommission hat Instrumente eingerichtet, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ihre Informationen darüber, wie sich dies in der Praxis gestaltet, sind jedoch unvollständig. Ferner bestehen Schwachstellen bei der Konzeption und Überwachung der EU-finanzierten Maßnahmen. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Nach Ansicht der Prüfer wäre eine bessere Zielausrichtung der EU-Mittel der Arbeitnehmermobilität förderlich. Die Prüfer beurteilten, wie die Kommission die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Mobilität der Arbeitskräfte gewährleistet. Prüfbesuche fanden in den fünf Mitgliedstaaten (Deutschland, Luxemburg, Polen, Rumänien und Vereinigtes Königreich) statt, die entweder die größte Zuwanderung von Arbeitnehmern aus anderen Ländern oder die größte Abwanderung von Arbeitnehmern in andere Länder verzeichneten.

Nach Einschätzung der Prüfer stellt die Kommission über mehrere Kanäle hilfreiche Informationen über die Rechte der Arbeitnehmer bereit, doch könnte diesbezüglich mehr Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Auch wenn Kommission und Mitgliedstaaten seit Langem bestehende Fragen geklärt haben, wie die Anerkennung von Berufsabschlüssen, bleiben bestimmte Hindernisse auch weiterhin bestehen. Daten zu Ungleichgewichten bei Fachkräften und am Arbeitsmarkt werden von den Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße vorgehalten. Die Kommission bemüht sich zusammen mit den Mitgliedstaaten darum, hier Abhilfe zu schaffen.

"Das Jahr 2018 markiert den 50. Jahrestag der Verordnung über die Arbeitnehmerfreizügigkeit", erläuterte George Pufan, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die bestehenden Instrumente zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität können aber verbessert werden. Überdies ist die EU-Förderung schwer zu ermitteln und unzureichend überwacht." Im Rahmen des gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten verwalteten Europäischen Sozialfonds stehen den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 bis zu 27,5 Milliarden Euro zur Förderung der Arbeitskräftemobilität zur Verfügung.

Die für diese Zwecke tatsächlich verwendeten Beträge sind jedoch nicht bekannt, so die Prüfer. Über EURES (Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen), ein Unterprogramm des von der Kommission verwalteten Programms für Beschäftigung und soziale Innovation, für das im selben Zeitraum ein Finanzierungspaket von 165 Millionen Euro bereitsteht, soll die freiwillige geografische Mobilität gefördert werden.

Das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität ("EURES-Portal") ist das wichtigste EU-Instrument zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitskräfte. Es bestehen jedoch erhebliche Herausforderungen, die nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, dass zahlreiche öffentliche Arbeitsverwaltungen das Portal nicht nutzen, um all ihre Stellenangebote dort zu veröffentlichen. Darüber hinaus führte eine Analyse der über das Portal bekanntgegebenen Stellenangebote häufig zu dem Ergebnis, dass von Arbeitsuchenden benötigte Informationen fehlten. Beispielsweise war bei 39 von 50 Stellenangeboten keine Bewerbungsfrist angegeben, und bei 44 fehlte das Antrittsdatum.

Eine Überprüfung von 23 grenzüberschreitenden Projekten im Rahmen von EURES ergab, dass nur bei wenigen die Ergebnisse genau festgelegt waren. Ferner konnten aufgrund von Schwachstellen bei der Überwachung Outputs und Ergebnisse nicht aggregiert werden. Zahlenangaben der Kommission zufolge führten im Jahr 2016 lediglich 3,7 Prozent der Kontakte zwischen Arbeitsuchenden und EURES-Beratern zur Vermittlung von Arbeitsplätzen. Außerdem wiesen die Prüfer darauf hin, dass die meisten der von ihnen befragten öffentlichen Arbeitsverwaltungen angaben, sie seien nicht in der Lage, die Zahl der tatsächlich vermittelten Stellen zu präzisieren.

Die Prüfer empfehlen der Kommission,
• >> zu ermitteln, inwieweit die bereitgestellten Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zu Diskriminierungen bekannt sind;
• >> die verfügbaren Informationen besser zu nutzen, um die Arten der Diskriminierung zu bestimmen;
• >> mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Erhebung der Daten zur Arbeitskräftemobilität sowie zu Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt zu verbessern;
• >>die Ausgestaltung und Überwachung der EU-Förderung zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität
zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten sollten
• >> die Überwachung der Wirksamkeit des Unterprogramms EURES verbessern;
• >> die Einschränkungen des EURES-Portals beseitigen, damit es zu einem echten europäischen
Arbeitsvermittlungsinstrument wird.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union. Sie umfasst
die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung in Bezug auf
Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten. Im Jahr 2015 lebten
11,3 Millionen mobile Arbeitnehmer im erwerbsfähigen Alter aus der EU-28 in einem anderen EUMitgliedstaat
als dem ihrer Staatsangehörigkeit. Das entspricht 3,7Prozent der Gesamtbevölkerung der EU im
erwerbsfähigen Alter.
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 12.04.18
Newsletterlauf: 30.04.18


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