CO2-Verlagerung und Klimaschutz
EU-Parlament stimmt für Vereinfachung des EU-Instruments gegen CO2-Verlagerung
Neue Untergrenze von 50 Tonnen würde 90 Prozent der Importeure von den Regeln des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus ausnehmen - Umweltziele bleiben erreichbar, da 99 Prozent der CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium und Zement weiterhin abgedeckt wären
Die Änderungen am CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM) sollen die Verwaltungsbelastung für kleine Unternehmen und gelegentliche Importeure verringern. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission unterstützt, der am 26. Februar 2025 vorgestellt wurde und Teil des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets ist. Die Abgeordneten nahmen technische Klarstellungen vor und unterstützten die Einführung einer neuen de-minimis-Grenze von 50 Tonnen.
Dadurch würden die meisten Importeure (90 Prozent) – vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen, die nur geringe Mengen CBAM-pflichtiger Waren einführen – von den Verpflichtungen befreit. Die Umweltziele des CBAM bleiben jedoch erreichbar, da weiterhin 99 Prozent der gesamten CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln erfasst würden.
Für die betroffenen Importe wird zudem das Zulassungsverfahren für diejenigen, die CBAM-pflichtige Waren einführen möchten, vereinfacht, ebenso die Emissionsberechnung sowie das Management der CBAM-Finanzverpflichtungen; Missbrauchsschutzvorkehrungen werden verstärkt.
Nächste Schritte
Die Abgeordneten nahmen den Text mit 564 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen an. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung zu beginnen.
Hintergrund
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU ist ein Instrument, das den CO2-Preis von EU-Produkten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) mit dem von Importwaren angleicht. Ziel ist es, Klimaschutzanstrengungen weltweit zu fördern. Anfang 2026 wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich des CBAM auf weitere ETS-Sektoren mit Risiko von CO2-Verlagerung ausgeweitet werden soll. (EU-Parlament: ra)
eingetragen: 14.06.25
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