
Screening für alle Mitgliedstaaten verpflichtend
EU-Parlament billigt neue Kontrollmechanismen für ausländische Investitionen in der EU
Erkennung und Beseitigung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen, einschließlich indirekter Investitionen
Die Abgeordneten für überarbeitete Regeln gestimmt, um Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen vorzubeugen. Nach den neuen Vorschriften werden Sektoren wie Mediendienste, kritische Rohstoffe und Verkehrsinfrastruktur einer verpflichtenden Überprüfung durch die Mitgliedstaaten unterzogen. Ziel ist es, Risiken im Bereich von Sicherheit oder öffentlicher Ordnung im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen zu erkennen und vorzubeugen. Das neue Gesetz gilt auch für Transaktionen innerhalb der EU, bei denen der Direktinvestor letztlich im Besitz von natürlichen oder juristischen Personen aus einem Nicht-EU-Land ist.
Die Verfahren für nationale Kontrollmechanismen ("Screening") werden vereinheitlicht, und die Kommission erhält das Recht, entweder aus eigener Initiative oder bei Uneinigkeit zwischen Mitgliedstaaten über potenzielle Risiken tätig zu werden. Wenn die zuständige Prüfbehörde zu dem Schluss kommt, dass ein geplantes ausländisches Investitionsvorhaben möglicherweise negative Auswirkungen auf die Sicherheit oder öffentliche Ordnung hätte, muss sie das Projekt entweder unter Auflagen genehmigen oder untersagen.
Der Berichterstatter des Parlaments, Raphaël Glucksmann (S&D, FR), sagte: Derzeit ist das System der EU zur Prüfung ausländischer Investitionen fragmentiert, teuer für Investoren und wirkt nur unzureichend. Die Tatsache, dass große Industrieanlagen, Energienetze und Mediengiganten für ausländische Übernahmen offen stehen - sei es aus China, den USA oder anderswo - macht letztlich unsere Sicherheit und wirtschaftliche Souveränität anfällig.
Mit den neuen Regeln bleibt der Binnenmarkt offen und attraktiv, während gleichzeitig unsere Industrie geschützt wird, Schlüsselsektoren erhalten bleiben und unsere strategischen Industrien aufholen und wettbewerbsfähiger werden können. Darüber hinaus kann die Kommission bei Meinungsverschiedenheiten die endgültige Entscheidung treffen, wodurch ein einheitlicheres Vorgehen in der gesamten EU gewährleistet wird.“
Hintergrund
Der derzeitige Rahmen für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen ist am 11. Oktober 2020 in Kraft getreten, um auf wachsende Bedenken hinsichtlich bestimmter ausländischer Investoren zu reagieren. Diese versuchten, die Kontrolle über EU-Unternehmen zu erlangen, die kritische Technologien, Infrastruktur oder Vorprodukte bereitstellen, sensible Informationen besitzen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind.
Ziel ist es, etwaige Risiken im Bereich der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung bei ausländischen Direktinvestitionen zu erkennen und zu minimieren – insbesondere, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten oder die EU als Ganzes betroffen sind. Die Kommission legte ihren neuen Vorschlag zur Prüfung ausländischer Investitionsvorhaben im Januar 2024 vor. (EU-Parlament: ra)
eingetragen: 14.06.25