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Einklang mit Grundsatz der Netzneutralität


Europäisches Parlament fordert Ende der Roaminggebühren
Wer im EU-Ausland mit dem Handy telefoniert, SMS verschickt und im Internet surft, sollte nicht mehr zahlen als zu Hause

(30.04.14) - Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen, so schreibt es das aktuelle "Telekom-Paket" der EU vor, dass die Abgeordneten verabschiedet haben. Sie stimmten außerdem dafür, die Roaminggebühren innerhalb der EU bis zum 15. Dezember 2015 abzuschaffen. Der Bericht von Pilar del Castillo (EVP, ES) wurde mit 534 Stimmen zu 25 Stimmen und 58 Enthaltungen angenommen.

Gleicher Zugang für Dienstleistungsanbieter
Die Abgeordneten fordern klare Regeln, die Internet-Zugangsanbieter davon abhalten, bestimmte Dienstleistungen auf Kosten anderer Leistungen zu begünstigen. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte berichtet, dass etliche Zugangsanbieter Dienste wie beispielsweise "Skype" - eine Software, mit der über das Internet telefoniert werden kann - blockieren oder verlangsamen.

Zugangsanbieter dürfen auch zukünftig Spezialdienste wie "Video on Demand" oder betriebsnotwendige und datenintensive "Cloud"-Anwendungen (zur Datenspeicherung) in höherer Qualität anbieten, solange diese Leistungen "die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen", welche anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden.

Die Europaabgeordneten verkürzten die Liste von Ausnahmefällen, die die Europäische Kommission vorgesehen hatte, in welchen Anbieter den Internetzugang blockieren oder verlangsamen dürfen. Laut den Abgeordneten soll dies nur erlaubt sein, um Gerichtsbeschlüsse durchzusetzen, die Netzsicherheit zu gewährleisten oder um vorübergehende Netzwerküberlastungen zu verhindern. Falls solche "Maßnahmen des Verkehrsmanagements" genutzt werden, müssen diese "transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein" und sie dürfen nicht "länger als notwendig aufrechterhalten" werden.

Die Abgeordneten unterstreichen, dass Internetzugang im Einklang mit dem Grundsatz der Netzneutralität angeboten werden soll. "Netzneutralität" bezeichnet den Grundsatz, nach dem der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt wird.

Roaminggebühren enden 2015
Außerdem novellierten die Abgeordneten die Vorschriften für ein Verbot von Roaminggebühren (Gebühren, die für Telefongespräche, SMS-Versand oder Internutzung mit dem Handy im EU-Ausland anfallen) ab dem 15. Dezember 2015. Falls eine "zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung von Endkundenroamingdiensten" vorliegt, dürfen in Ausnahmefällen jedoch gedeckelte Gebühren erhoben werden.

Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stellt sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten entscheiden können, nicht bei null anzufangen, sondern auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufzubauen. (Europäisches Parlament: ra)


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