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Was will SEPA?


Trotz aller Probleme: SEPA soll am 28. Januar 2008 starten - Ziel der "Single Euro Payments Area" ist, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer zu standardisieren
Bis 2010 soll eine hinreichende Nutzung der neuen SEPA-Verfahren erreicht werden, damit der gesamte Prozess unumkehrbar wird


Text entnommen aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:

(08.08.07) - Die "Single Euro Payments Area" (SEPA) bestehend aus 31 Staaten. Der Begriff Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, abgekürzt SEPA) (fälschlicherweise auch Single European Payments Area) bezeichnet im Bankwesen das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums. In diesem Zahlungsraum sollen für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen.

Problemstellung und Ziel
Traditionell besteht in jedem Land ein nationales Zahlungsverkehrssystem.
Dies umfasst:
>>
Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen
>> technische und organisatorische Standards (z. B. Überweisungsformulare, BLZ-Systeme)
>> Clearing-Stellen und
>> Softwarelösungen

Parallel hierzu bestehen internationale Zahlungsverkehrssysteme (z. B. SWIFT). Auslandszahlungen sind um ein Vielfaches teurer als Inlandszahlungen. Dabei ist anzumerken, dass Euro-Zahlungen innerhalb der EU mit der angebotenen EU-Standardüberweisung unter bestimmten Voraussetzungen (Verwendung von IBAN und BIC) laut der EU-Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro (oft EU-Preisverordnung genannt) nicht mehr kosten dürfen als eine Inlandsüberweisung. Auch ist die Fehlerquote bei Auslandszahlungen höher, da vielfach die Auftraggeber die Zahlungsverkehrssysteme des Empfängerlandes nicht kennen und daher falsche Angaben machen. Im Rahmen der Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes beklagt die EU-Kommission seit vielen Jahren, dass dies ein erhebliches Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel darstelle.

Ziel der SEPA ist, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu standardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt.

Hieraus ergeben sich folgende Themenstellungen:
>>
Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa
>> Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen
>> Mittelfristige Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme.
Insbesondere der letzte Punkt ist wesentlich, da das parallele Bestehen nationaler und EU-weiter Zahlungsverkehrssysteme zu doppelten Kosten führt und die Durchsetzung der EU-Normen verlangsamen oder verhindern würde.

Ziel ist es, bis 2010 eine hinreichende Nutzung der neuen SEPA-Verfahren, die so genannte kritische Masse, zu erreichen, damit der gesamte Prozess unumkehrbar wird. Voraussichtlich werden 31 Länder an SEPA teilnehmen. Hierzu gehören die 27 Mitglieder der Europäischen Union und die vier Mitglieder der Europäischen Freihandelszone (EFTA).
Unabhängig vom teilnehmenden Land und seiner Währung werden SEPA-Zahlungen nur in Euro ausgeführt.

Ein wesentliches Hemmnis für die SEPA-Ziele ist der fehlende einheitliche Rechtsrahmen für den europaweiten Zahlungsverkehr; die bestehenden Rechtsvorschriften in den EU-Ländern sind völlig uneinheitlich. So ist beispielsweise in manchen Ländern noch keine juristische Grundlage für ein Lastschriftverfahren gegeben. Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für einen neuen einheitlichen Rechtsrahmen ("New Legal Framework") vorgelegt.

Die Diskussion um den Rechtsrahmen, der mittlerweile den Namen "Payment Service Directive" (PSD) trägt, ist noch nicht abgeschlossen. Ziel war es, die PSD innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2007 zu verabschieden. Daran schließt sich eine 18-monatige Umsetzungsfrist in den Teilnehmerländern an, in der diese EU-Richtlinie in nationales geltendes Recht umgewandelt werden muss.

Dennoch wird die SEPA am 28. Januar 2008 starten. Allerdings werden nur die SEPA-Überweisung und SEPA-Kartenzahlungen möglich sein. Für die SEPA-Lastschrift ist der Rechtsrahmen zwingend erforderlich, um eine einwandfreie Abwicklung europaweit garantieren zu können. Derzeit besteht die Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen, sowie die bisherige Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU (EG 2560/2001).

SEPA-Produkte
Ab Anfang 2008 sollen SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte für die Bankkunden nutzbar sein:
>> SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) ab 28.01.2008
>> SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) nach Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht (spätestens 01.11.2009)
>> SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)
Wesentlich ist, dass diese Produkte vollautomatisch (Straight Through Processing/STP), d.h. ohne manuelle Eingriffe abgewickelt werden können.

SEPA-Datenformat
Vor dem Hintergrund des angestrebten STP-Prozessing hat das European Payments Council (EPC) für das zu verwendende Datenformat zur Einreichung von beleglosen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften eine europaweit einheitliche Empfehlung erarbeitet.

Dieses so genannte SEPA-Datenformat basiert auf dem Standard UNIFI (ISO 20022). Für eine effiziente Nutzung innerhalb der EU wurden Einschränkungen an ISO 20022 vorgenommen, welche durch das EPC im Dezember 2006 verabschiedet wurden. Während die Implementation Guidelines die Datenformate für den Interbankenzahlungsverkehr (pacs-Nachrichtentypen) verbindlich festlegen, entfalten die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnittstelle (pain-Nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. Deshalb wurden für die pain-Nachrichtentypen auch keine XML-Schemata durch das EPC erstellt.

Vor diesem Hintergrund wird es in der Praxis kein einheitliches Datenformat für Kundenaufträge in Europa geben. Die möglichen Ausprägungen reichen von 1-1 Umsetzung der EPC-Vorgaben über mehr oder minder stark ausgeprägte Abweichungen von den EPC-Empfehlungen auf Basis des ISO-Standards bis hin zu institutsindividuellen Formaten jenseits des ISO-Standards.

Derzeit liegen im Zentralen Kreditausschuss für Deutschland zwei verschiedene Vorschläge für das Kunde-Bank-Format zur Einreichung von SEPA-Aufträgen vor:
a)
eine vollständige Ausrichtung an den EPC-Empfehlungen
b) Einschränkungen an dem vom EPC empfohlenen Kunde-Bank-Format

Aus Kundensicht könnten diese Einschränkungen gegebenenfalls als erhebliches Manko bewertet werden. Beispielsweise würde die Einschränkung der Grouping-Optionen auf "Grouped" pro Auftraggeberkonto und Ausführungstermin eine separate Nachricht/Datei erfordern. Der gedachte Ausgleich dieses Mankos über die proprietäre, nationale Definition eines Umschlags um die eigentliche ISO-Nachricht herum würde zu einem weder EPC- noch ISO-konformen Datenformat führen.

Vorgehensweise
Auf Ebene der europäischen Bankenverbände erfolgt die Definition der notwendigen Standards.

Die neuen Instrumente sollen den Planungen entsprechend ab dem 1. Januar 2008 angeboten werden. Die SEPA-Lastschrift kann aber aufgrund des fehlenden Rechtsrahmens zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeboten werden, so dass SEPA allenfalls mit der Überweisung und der Kartenzahlung starten kann. Ein Termin für die Beendigung der nationalen Systeme besteht noch nicht. Insbesondere die deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, dass die Ablösung der nationalen Verfahren marktorientiert erfolgt und nicht durch die europäischen Gesetzgeber zwangsweise verordnet wird.

Organisation
>> Europäische Ebene
Das European Payments Council (EPC), in dem sich die europäischen Banken zusammengeschlossen haben, hat gegenüber der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) die Umsetzung von SEPA bis zum Jahr 2010 zugesagt. Hierzu sind sechs Arbeitskreise gebildet worden: Direct Debit, Credit Transfer, Cards, Cash, OITS (Operations, Infrastructure, Technology, Standards) und Legal.
>> Nationale Ebene (in Deutschland)
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der Zusammenschluss der Bankenverbände und die Deutsche Bundesbank arbeiten an der Einführung der SEPA in Deutschland. Zur Koordinierung dieser Arbeiten besteht seit dem 13. September 2006 das Deutsche SEPA Komitee. Aufgabe des Komitees ist es, die zügige Umsetzung der SEPA in Deutschland strategisch sicherzustellen. Dazu beobachtet und bewertet das Komitee die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Risiken.
>> Nationale Ebene (in Österreich)
Der Austrian Payments Council (APC) ist das zuständige Gremium auf nationaler Ebene in Österreich.
>> Nationale Ebene (in der Schweiz)
Der Swiss Payments Council (SPC) und das Payment Commitee Switzerland (PaCoS)sind die zuständigen Gremien auf nationaler Ebene in der Schweiz.

Folgen der Einführung von SEPA
Bedingt durch die Kosten der Einführung von SEPA ist es möglich, dass die Kosten der Zahlungsverkehrsdienstleistungen zunächst steigen. Jedoch prognostiziert die EU-Kommission auf mittlere Sicht europaweite Kostenvorteile durch Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs. Die Kreditwirtschaft teilt diese Meinung nur teilweise. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitigen Auslandszahlungsverkehrssysteme erhalten bleiben müssen (für Zahlungen ins Nicht-Euro-Ausland oder Zahlungen, die nicht in EURO denominiert sind).

Allgemein wird mit einer Konsolidierung der einzelnen Clearing-Organisationen gerechnet. Es gibt heute bereits ein pan-europäisches automatisiertes Clearinghaus (PE-ACH), das sämtliche europäischen Staaten und Regionen abdeckt: Die EBA Clearing S.A. Trotzdem wird das in Deutschland weit verbreitete, sehr effiziente bilaterale Clearing weiterhin seine Berechtigung haben.

Da SEPA auf dem SWIFT-System aufbauen soll, besteht die Gefahr, dass die US-Geheimdienste Zugriff auf alle – auch nationalen – Überweisungen in Europa bekommen. Nach öffentlicher Kritik hat SWIFT angekündigt neue Backup-Server für die europäischen Backupdaten in Europa aufzustellen, um diese dem US-Zugriff zu entziehen.
(Quelle: Wikipedia.de, Stand: 08.08.07)

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