Verdacht: Missbräuchlich überhöhte Gaspreise
Verfahren gegen Gasversorgungsunternehmen im Haushalts- und Gewerbekundenbereich: Erste Verfahren abgeschlossen
Konsens im Dissens: Finanzielle Zusage der Gasversorger zugunsten der Kunden in Höhe von insgesamt 55 Mio. Euro erfolgte zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten
(07.10.08) - Sechs regionale Gasversorgungsunternehmen, an denen der E.ON-Konzern mehrheitlich beteiligt ist, haben gegenüber dem Bundeskartellamt finanzielle Zusagen zugunsten ihrer Kunden in Höhe von insgesamt 55 Mio. Euro gemacht. Die Einigung beinhaltet, dass zunächst eine seit längerem geplante Preiserhöhung für die kommende Heizperiode um zwei Monate von Oktober auf Dezember verschoben wird. Darüber hinaus soll den Kunden mit der nächsten Abrechnung ein Bonus i.H.v. durchschnittlich 35 Euro gewährt werden.
Das Bundeskartellamt hat im Gegenzug die Ermittlungen gegen diese Regionalversorger eingestellt. Bei den Versorgern handelt es sich um E.ON Hanse, E.ON Avacon, E.ON Mitte, E.ON edis, E.ON Thüringer Energie, E.ON Bayern. Deren Kunden wird die genannte Summe direkt zugute kommen.
Das Bundeskartellamt hatte im März dieses Jahres gegen 35 regionale Gasversorgungsunternehmen Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Die Verfahren betreffen die Preisgestaltung in den Jahren 2007 und 2008 und wurden unter anderem auf Grundlage des neu eingeführten § 29 GWB eingeleitet, der eine verschärfte Missbrauchsaufsicht für Energieunternehmen vorsieht.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die hier betroffenen regionalen Gasversorger im Preisvergleich mit anderen für die Jahre 2007 und 2008 im Mittelfeld der Unternehmen liegen, gegen die sich die Missbrauchsverfahren richten. Nach den Ermittlungen geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die Rentabilität der hier betroffenen Unternehmen keine weiteren Zugeständnisse zulässt.
Außerdem haben das Bundeskartellamt und E.ON weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache, die Einigung erfolgte aber zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten.
Das Bundeskartellamt ist für ca. 5 Prozent der Gasversorger mit ca. 15 Prozent der Gaskunden zuständig. Für die übrigen 95 Prozent der Gasversorger und 85 Prozent der Gaskunden sind die Landeskartellbehörden zuständig. Von den Verfahren gegen die 35 regionalen Gasversorger sind mehrere von den Landeskartellbehörden an das Bundeskartellamt verwiesen worden. Hierzu gehört auch eines der von der Einigung betroffenen E.ON-Beteiligungsunternehmen.
Weitere Ergebnisse der übrigen Verfahren werden in Kürze ebenfalls bekannt gegeben. (Bundeskartellamt: ra)
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