Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Nachfragemacht im Kartellrecht


Arbeitskreis Kartellrecht: Wettbewerbsexperten diskutierten das Thema Nachfragemacht
Verstärkt wird die Nachfragemacht Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion


(23.09.08) - Mit dem Thema "Nachfragemacht im Kartellrecht - Stand und Perspektiven" hat sich auf Einladung des Bundeskartellamts am 18. September 2008 der Arbeitskreis Kartellrecht in Bonn befasst. Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. An ihm sind insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof beteiligt.

Das Thema Nachfragemacht ist in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand der wettbewerbspolitischen Diskussion. Beispiele sind insbesondere der "Streik" der Milchbauern gegen ihrer Ansicht nach zu niedrige Milchpreise oder auch die jüngst vom Bundeskartellamt unter Auflagen freigegebene Übernahme von Plus durch Edeka (Fusionskontrollverfahren Edeka/Tengelmann).

Auch an der diesjährigen Tagung nahm wie schon in den Vorjahren der Generaldirektor Wettbewerb der Europäischen Kommission, Philip Lowe, teil, der die kartellrechtliche Herangehensweise der Kommission bei Fällen darlegte, in denen unternehmerische Nachfragemacht relevant ist.

Die Diskussion konzentrierte sich auf eine grundlegende kartellrechtliche und ökonomische Bestandsaufnahme der Thematik im Lichte der aktuellen Debatte um wettbewerbspolitische Leitbilder (struktureller oder effizienzbasierter Ansatz) sowie auf zentrale kartellrechtliche Fragestellungen der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle (z.B. Fusion Edeka/Tengelmann).

Grundlage der Diskussion war ein 17 seitiges Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Tagungsthema, das auch auf der Internetseite des Bundeskartellamts (pdf-Dokument) abrufbar ist
(Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen