Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kritik am jährlichen Fahrzeug-TÜV


Die Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen kritisierte die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus"
Meldegesetz: Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel könne es nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt habe

(27.09.12) - Die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller äußerte sich zum Meldegesetz und zum Vorhaben der EU-Kommission, einen jährlichen Fahrzeug-TÜV einzuführen. Zur Weitergabe von Meldedaten sagte sie: "Der Staat muss respektieren, wenn der Bürger die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nicht wünscht. Bayern ruft deshalb den Vermittlungsausschuss gegen das Bundesmeldegesetz an. Wir wollen zurück zur Einwilligungslösung, wie sie ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war."

Meldedaten werden grundsätzlich, so die Ministerin, für behördliche Zwecke erhoben. Das Melderecht müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass die Weitergabe personenbezogener Daten wie Name, Vorname, Anschrift und akademischer Grade an gewerbliche Nutzer oder Privatpersonen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.

Müller führte aus: "Das heißt, der Meldebürger muss selbst das letzte Wort haben, ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Speziell wenn es darum geht, dass Meldedaten für Zwecke der Werbewirtschaft oder des Adresshandels genutzt werden sollen, reicht nach Auffassung der Staatsregierung die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht aus."

Die Ministerin betonte: "Wir wollen den Bürger gerade vor unerwünschter Werbung wirksam schützen. Deshalb kann es eine behördliche Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt hat. Der Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken ist im Interesse der Bürger. Er ist ein Gebot des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes."

Zum EU-Verordnungsvorschlag zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen
Eine klare Absage erteilte Bayerns Bundesratsministerin dem EU-Verordnungsvorschlag zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen. Emilia Müller kritisierte: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus, für Deutschland teuer und gefährlich. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland gut geregelt. Unsere Sicherheitsvorgaben setzen weltweit Standards, die durch neue EU-Vorgaben nicht gefährdet werden dürfen. Ein jährlicher TÜV für ältere Fahrzeuge und Motorräder bringt nachweislich nichts für die Verkehrssicherheit und kostet die Bürger nur Zeit und Geld. Die Europäische Union sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die wir Europa wirklich brauchen und uns nicht mit unnötigen Bürokratiemonstern überziehen. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland besser aufgehoben."

Müller kritisierte konkret auch die fehlende Risikodifferenzierung zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Omnibusse müssen in Deutschland zu Recht teilweise in einem vierteljährlichen, Lastkraftwagen in einem halbjährlichen Rhythmus einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die EU sieht hier nur jährliche Kontrollen vor. Müller sagte: "Es ist geradezu widersinnig, das Gefährdungspotenzial von großen Lastkraftwagen oder Omnibussen mit dem von älteren Mopeds gleichzusetzen. Das ist gefährlich."

Abzulehnen sind nach Auffassung der Ministerin zudem die geringen Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrzeug-Prüfer. "Die Anforderungen an Fachkompetenz und Ausbildung der Prüfer bleiben deutlich hinter deutschen Standards zurück. Es ist zu befürchten, dass Prüfer aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht über die in Deutschland erforderliche Ausbildung verfügen, dennoch als Prüfer in Deutschland zugelassen werden müssten. Damit wäre langfristig ein Absinken des Prüfniveaus in Deutschland nicht ausgeschlossen. Dies unterläuft unseren hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit", meinte Müller.

Wichtig ist nach Auffassung der Ministerin, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland auch weiterhin über europäische Regelungen hinausgehen können. Müller erklärte: "Wir wollen in Deutschland unsere hohen Standards an Verkehrssicherheit beibehalten. Diese können zugleich Orientierungshilfe und Innovationsmotor für andere Mitgliedstaaten sein. Dieser EU- Vorschlag ist völlig unbrauchbar." (Bayerische Staatskanzlei: ra)

Lesen Sie auch:
Fortentwicklung des Meldewesens


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen