Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kritik am jährlichen Fahrzeug-TÜV


Die Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen kritisierte die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus"
Meldegesetz: Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel könne es nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt habe

(27.09.12) - Die Bayerische Staatsministerin Emilia Müller äußerte sich zum Meldegesetz und zum Vorhaben der EU-Kommission, einen jährlichen Fahrzeug-TÜV einzuführen. Zur Weitergabe von Meldedaten sagte sie: "Der Staat muss respektieren, wenn der Bürger die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nicht wünscht. Bayern ruft deshalb den Vermittlungsausschuss gegen das Bundesmeldegesetz an. Wir wollen zurück zur Einwilligungslösung, wie sie ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war."

Meldedaten werden grundsätzlich, so die Ministerin, für behördliche Zwecke erhoben. Das Melderecht müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass die Weitergabe personenbezogener Daten wie Name, Vorname, Anschrift und akademischer Grade an gewerbliche Nutzer oder Privatpersonen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist.

Müller führte aus: "Das heißt, der Meldebürger muss selbst das letzte Wort haben, ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Speziell wenn es darum geht, dass Meldedaten für Zwecke der Werbewirtschaft oder des Adresshandels genutzt werden sollen, reicht nach Auffassung der Staatsregierung die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht aus."

Die Ministerin betonte: "Wir wollen den Bürger gerade vor unerwünschter Werbung wirksam schützen. Deshalb kann es eine behördliche Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt hat. Der Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken ist im Interesse der Bürger. Er ist ein Gebot des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes."

Zum EU-Verordnungsvorschlag zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen
Eine klare Absage erteilte Bayerns Bundesratsministerin dem EU-Verordnungsvorschlag zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen. Emilia Müller kritisierte: "Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus, für Deutschland teuer und gefährlich. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland gut geregelt. Unsere Sicherheitsvorgaben setzen weltweit Standards, die durch neue EU-Vorgaben nicht gefährdet werden dürfen. Ein jährlicher TÜV für ältere Fahrzeuge und Motorräder bringt nachweislich nichts für die Verkehrssicherheit und kostet die Bürger nur Zeit und Geld. Die Europäische Union sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die wir Europa wirklich brauchen und uns nicht mit unnötigen Bürokratiemonstern überziehen. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland besser aufgehoben."

Müller kritisierte konkret auch die fehlende Risikodifferenzierung zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Omnibusse müssen in Deutschland zu Recht teilweise in einem vierteljährlichen, Lastkraftwagen in einem halbjährlichen Rhythmus einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die EU sieht hier nur jährliche Kontrollen vor. Müller sagte: "Es ist geradezu widersinnig, das Gefährdungspotenzial von großen Lastkraftwagen oder Omnibussen mit dem von älteren Mopeds gleichzusetzen. Das ist gefährlich."

Abzulehnen sind nach Auffassung der Ministerin zudem die geringen Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrzeug-Prüfer. "Die Anforderungen an Fachkompetenz und Ausbildung der Prüfer bleiben deutlich hinter deutschen Standards zurück. Es ist zu befürchten, dass Prüfer aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht über die in Deutschland erforderliche Ausbildung verfügen, dennoch als Prüfer in Deutschland zugelassen werden müssten. Damit wäre langfristig ein Absinken des Prüfniveaus in Deutschland nicht ausgeschlossen. Dies unterläuft unseren hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit", meinte Müller.

Wichtig ist nach Auffassung der Ministerin, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland auch weiterhin über europäische Regelungen hinausgehen können. Müller erklärte: "Wir wollen in Deutschland unsere hohen Standards an Verkehrssicherheit beibehalten. Diese können zugleich Orientierungshilfe und Innovationsmotor für andere Mitgliedstaaten sein. Dieser EU- Vorschlag ist völlig unbrauchbar." (Bayerische Staatskanzlei: ra)

Lesen Sie auch:
Fortentwicklung des Meldewesens


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen