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Graumarktgesetz verbessert Position der Anleger


Finanzberater insolvent – wen können Fondsanleger haftbar machen? - Neues Urteil nimmt Gründungsgesellschafter des Fonds in die Pflicht
"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien"


(17.09.12) - Finanzfalle geschlossene Fonds: Immer mehr Anleger müssen feststellen, dass ein geschlossener Fonds – anders als es so manche Berater behaupten – keinesfalls eine sichere Geldanlage ist. Für die Geschädigten, die ihre Beteiligungen auf Empfehlung sogenannter freier Berater oder Beratungsunternehmen – anstatt über eine Bank – gezeichnet haben, waren rechtliche Schritte bisher dennoch häufig nicht sinnvoll oder unmöglich. Der Grund lag in den meisten Fällen darin, dass das Beraterunternehmen nicht selten bereits insolvent oder der freie Berater schlicht nicht mehr greifbar ist. Die Ansprüche gegen andere Gegner waren aber in der Regel schon verjährt, wenn sich Probleme mit dem Fonds offenbarten. Doch jetzt wendet sich das Blatt, wie die Fachanwältin Nicole Mutschke weiß.

Zum einen stärkt das sogenannte "Graumarktgesetz", das am1. Juni 2012 in Kraft trat, ihre Rechte. Es erleichtert die Haftung für fehlerhafte Verkaufsprospekte und schreibt eine kompakte Chancen- und Risiken-Aufklärung durch ein Kurzinformationsblatt, den sogenannten "Beipackzettel", vor. Außerdem verlängert das Gesetz die Verjährungsfrist bei der Prospekthaftung.

Zum anderen erweiterte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem überraschenden Urteil vom 14. Mai 2012 den Kreis der möglichen Anspruchsgegner. Gründungsgesellschafter eines Fonds, die sich eines Vertriebs bedienen und diesem die Aufklärung überlassen, haften nach der neusten Entscheidung des BGH nunmehr auch für deren unrichtige oder unzureichende Angaben.

"Bisher hafteten Gründungsgesellschafter nur für Prospektfehler. Nicht selten urteilten Gerichte aber, dass Formulierungen der Prospekte korrekt seien. Gerade im Vertrauen auf die Aussagen ‚ihres‘ Beraters lesen Anleger häufig jedoch gar nicht den Prospekt, sondern verlassen sich auf die beschönigenden Aussagen des Beraters, die zum Teil deutlich von den Angaben des Prospekts abweichen", erklärt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Betroffene, die aufgrund einer fehlerhaften Beratung Verluste erlitten haben, sollten durch einen Fachanwalt ihren individuellen Fall prüfen lassen. Insbesondere die Möglichkeit, nunmehr auch gegen die Gründungsgesellschafter vorzugehen, bietet eine vielversprechende Perspektive." (Kanzlei Mutschke: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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