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BYOD und Umsetzung von Compliance-Vorgaben


Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln: Auch Banken müssen sich den Herausforderungen durch Bring Your Own Device stellen
Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform sollte die Option beinhalten, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln


(29.11.12) - In Banken und Unternehmen aus der Finanzwirtschaft gelten besonders strenge Sicherheitsregeln. Das gilt auch für den Einsatz von privaten mobilen Geräten wie Smartphones, die Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke nutzen. Häufig dürfen Beschäftigte nur firmeneigene Systeme einsetzen. Doch eigentlich kann es sich kein Unternehmen, auch keine Bank, leisten, auf die Vorteile von "Bring Your Own Device" (BYOD) zu verzichten: Die Mitarbeiter sind flexibler, besser erreichbar und motivierter.

"Für Unternehmen, auch solche aus dem Finanzsektor, stellt sich nicht die Frage, ob sie den Einsatz privater Geräte dulden, sondern auf welche Weise sie solche Systeme auf sichere Weise in die Unternehmens-IT integrieren können", sagt Beate Wrobel, Marketing Manager DACH der IT-Systemmanagement-Spezialistin Kaseya.

Das bestätigt Ian Foddering, Chief Technology Officer des Netzwerkhersteller Cisco UK and Ireland in einem Beitrag für die Global Banking & Finance Review (1). Seiner Ansicht nach sollten Firmen einen "Unified Workspace" einrichten, also eine Arbeitsumgebung, in der mobile und Desktop-Systeme, private und firmeneigene Systeme integriert sind.

Eine integrierte Unified-Mobile-Device-Management-Plattform berücksichtigt alle Aspekte, die mit dem Schutz von Unternehmensdaten verbunden sind, etwa auf welche Weise sich diese Informationen sichern lassen und wie sie im Unternehmensnetz übermittelt werden.

Eine solche Lösung sollte folgende Funktionen bereitstellen:
>> Eine automatisierte Verwaltung von Policies und die Umsetzung von Compliance-Vorgaben entsprechend der Funktion von Mitarbeitern,
>> die Absicherung und Verschlüsselung aller Daten auf mobilen Client-Systemen,
>> die Möglichkeit, alle Systeme und Komponenten im Firmennetz eines Finanzinstituts zu zentral zu verwalten, einschließlich Servern, Desktop-Rechnern, Notebooks, Tablets und Smartphones,
>> die Option, auditierbare Informationen über Systeme, IT-Policies, die Freigabe von IT-Ressourcen und die Einhaltung von Compliance-Regeln zu sammeln, und dies während des gesamten Lebenszyklus von IT-Komponenten,
>> die Fähigkeit, gestohlene oder verlorengegangene Systeme zu identifizieren, unter Quarantäne zu stellen und gegebenenfalls remote zu löschen.
(1) Beitrag "Enabling BYOD in the Workplace" von Ian Foddering, CTO von Cisco UK and Ireland, auf Global Banking & Finance Review:
(Kaseya: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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