Verpflichtende Produktinformationsblätter auch für Zinsprodukte Die Tester der Stiftung Warentest bemängeln unter anderem die Informationen einiger Anbieter zu Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung
(13.08.13) - Produktinformationsblätter von Zinsprodukten wie Einmalanlagen oder Sparplänen sollen Verbrauchern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Konditionen geben – sind aber oft lückenhaft und unklar. Das zeigt ein von der Stiftung Warentest vorgestellter Test. Er unterstreicht, wie wichtig einheitliche Standards für vereinfachte Produktinformationen sind. Statt wie bislang freiwillig sollten sie aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) künftig verpflichtend sein: "Produktinformationsblätter sind eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher. Sie müssen Pflicht sein und standardisierte, klare Informationen liefern", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv.
Die Tester der Stiftung Warentest bemängeln unter anderem die Informationen einiger Anbieter zu Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung. Daneben deckten sie verzerrte Zinsversprechen, problematische Boni und unfaire Kündigungsbedingungen auf. "Viele Verbraucher setzen beim Sparen auf Zinsprodukte. Es ist ein Skandal, wenn sie keine ausreichenden oder exakten Informationen erhalten, die sie vor Fehlentscheidungen schützen könnten", so Mohn. Etwa 40 Prozent des Geldvermögens sparen deutsche Verbraucher mit Zinsprodukten.
Derzeit wird in Brüssel im Rahmen eines Entwurfs der EU-Kommission zur PRIP-Verordnung (Packaged Retail Investment Products) kontrovers darüber diskutiert, bei welchen Produkten künftig eine vereinfachte Produktinformation verpflichtend sein soll. Die vorliegende Untersuchung ist aus Sicht des vzbv ein klares Warnsignal, dass ein zu enger Anwendungsbereich nicht zielführend ist. Der Verband spricht sich dafür aus, möglichst für alle kapitalansparenden Finanzprodukte – das heißt auch für Zinsprodukte und versicherungsförmige Ansparprodukte – eine vereinfachte Information vorzuschreiben. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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