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Unternehmen müssen Informationen klarer gestalten


Verpflichtende Produktinformationsblätter auch für Zinsprodukte
Die Tester der Stiftung Warentest bemängeln unter anderem die Informationen einiger Anbieter zu Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung

(13.08.13) - Produktinformationsblätter von Zinsprodukten wie Einmalanlagen oder Sparplänen sollen Verbrauchern einen schnellen Überblick über die wichtigsten Konditionen geben – sind aber oft lückenhaft und unklar. Das zeigt ein von der Stiftung Warentest vorgestellter Test. Er unterstreicht, wie wichtig einheitliche Standards für vereinfachte Produktinformationen sind. Statt wie bislang freiwillig sollten sie aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) künftig verpflichtend sein: "Produktinformationsblätter sind eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher. Sie müssen Pflicht sein und standardisierte, klare Informationen liefern", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des vzbv.

Die Tester der Stiftung Warentest bemängeln unter anderem die Informationen einiger Anbieter zu Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung. Daneben deckten sie verzerrte Zinsversprechen, problematische Boni und unfaire Kündigungsbedingungen auf. "Viele Verbraucher setzen beim Sparen auf Zinsprodukte. Es ist ein Skandal, wenn sie keine ausreichenden oder exakten Informationen erhalten, die sie vor Fehlentscheidungen schützen könnten", so Mohn. Etwa 40 Prozent des Geldvermögens sparen deutsche Verbraucher mit Zinsprodukten.

Derzeit wird in Brüssel im Rahmen eines Entwurfs der EU-Kommission zur PRIP-Verordnung (Packaged Retail Investment Products) kontrovers darüber diskutiert, bei welchen Produkten künftig eine vereinfachte Produktinformation verpflichtend sein soll. Die vorliegende Untersuchung ist aus Sicht des vzbv ein klares Warnsignal, dass ein zu enger Anwendungsbereich nicht zielführend ist. Der Verband spricht sich dafür aus, möglichst für alle kapitalansparenden Finanzprodukte – das heißt auch für Zinsprodukte und versicherungsförmige Ansparprodukte – eine vereinfachte Information vorzuschreiben. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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