Vergabe von Hermesbürgschaften
Keine umfassende Prüfung der Menschenrechte bei der Außenwirtschaftsförderung?
Deutsche Bundesregierung sieht die für Exportkreditgarantien verbindlichen OECD-Umweltleitlinien als verbindliche Vorgaben für die Prüfung der Nachhaltigkeitsaspekte
(26.08.10) - Bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und ungebundenen Finanzkrediten werden menschenrechtliche Aspekte "maßgeblich" berücksichtigt. Dies erklärt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2693) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2592).
Die Bundesregierung sieht dabei die für Exportkreditgarantien verbindlichen OECD-Umweltleitlinien als verbindliche Vorgaben für die Prüfung der Nachhaltigkeitsaspekte, heißt es weiter.
Hintergrund: Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Menschenrechtsexpertinnen und -experten würden laut Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit längerem kritisieren, dass in der staatlichen Außenwirtschaftsförderung, namentlich bei der Vergabe von Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten, keine umfassende Prüfung der Menschenrechte stattfindet.
Auch der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, betone die Bedeutung von Exportkreditagenturen für die Wahrung der Menschenrechte. Er fordere die Regierungen auf sicherzustellen, dass sie auch bei der Vergabe von Exportkrediten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen achten.
Dazu könnten menschenrechtliche Risikoanalysen dienen, die sicherstellen, dass Projekte von Unternehmen keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation haben.
Derzeit würden die seit 2004 geltenden OECD-Leitlinien ("Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits") überarbeitet, die das internationale Regelwerk zur Gestaltung des Prüfungsverfahrens vor Vergabe von Exportkreditversicherungen darstellten. Die Prüfung solle sicherstellen, dass keine Projekte gefördert würden, die mit schwerwiegenden negativen ökologischen, sozialen oder entwicklungspolitischen Konsequenzen verbunden seien. Diese Überarbeitung biete der Bundesregierung die Gelegenheit, für ein transparentes Prüfverfahren sowie starke menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einzutreten. (Deutscher Bundesregierung: ra)
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