Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abfallbehandlung und -entsorgung


Umwelt und Compliance: Europäische Kommission geht gegen illegale Abfallverbringungen vor
Nach der Abfallverbringungsverordnung der EU sind alle Ausfuhren von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-Länder sowie alle Ausfuhren von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der EU-/EFTA-Länder verboten

(07.08.13) - Die Europäische Kommission hat Maßnahmen gegen illegale Abfallverbringungen getroffen, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Die Kommission hat striktere Rechtsvorschriften für die einzelstaatlichen Abfallverbringungskontrollen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten über ein vergleichbares Kontrollniveau verfügen. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 25 Prozent der Abfallverbringungen aus der EU in Entwicklungsländer in Afrika und Asien unter Verstoß gegen internationale Vorschriften erfolgen. Nach der Ankunft werden die Abfälle häufig auf Deponien gelagert oder unsachgemäß bewirtschaftet, was gravierende negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Es ist Zeit für striktere Kontrollen in allen Mitgliedstaaten. Dies ist der beste Weg, um unehrliche Exporteure daran zu hindern, das System auszunutzen. Der Vorschlag wird dazu beitragen, die unsachgemäße Bewirtschaftung von Abfällen zu verringern, und sicherstellen, dass gefährliche Abfälle ordnungsgemäß behandelt und wertvolle Ressourcen wiederverwendet werden."

Während einige Mitgliedstaaten über detaillierte, gut funktionierende Kontrollsysteme verfügen, mit denen gegen illegale Abfallverbringungen entweder in Häfen oder auf dem Gelände der Abfallerzeuger oder Sammelbetriebe vorgegangen wird, sind andere weniger weit fortgeschritten. Dies führt dazu, dass die Ausführer von illegalen Abfällen ihre Abfälle aus denjenigen Mitgliedstaaten mit den laxesten Kontrollen exportieren ("Port Hopping").

Die Initiative sieht regelmäßige risikobasierte Kontrollen der Mitgliedstaaten vor mit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Behörden und einer besseren Schulung für die Kontrolleure. Dank dieser Maßnahmen können sich die Behörden auf diejenigen Verbringungswege, Zeitpunkte und Fahrzeuge konzentrieren, die am häufigsten mit illegalen Verbringungen im Zusammenhang stehen. Indem der Schwerpunkt stärker auf Sammelpunkte und Lagereinrichtungen gelegt wird, können die Kontrollen auch in einem früheren Stadium stattfinden. Durch die frühzeitige Unterbindung illegaler Abfallverbringungen wird der Druck auf die traditionellen Abgangsstellen gemindert. Die Kontrollplanung wird es den Behörden zudem erleichtern, ihre Kapazitäten zur Durchführung wirksamer Kontrollen zu steigern.

Die Vor-Ort-Kontrollen (ein Kernelement des Vorschlags) ermöglichen es, von der für eine Verbringung verantwortlichen Person den Nachweis für die Legalität der Verbringung zu erhalten, indem z. B. nachgewiesen wird, dass der verbrachte Abfall zur umweltgerechten Behandlung in einem Drittland bestimmt ist.

Wirksame Kontrollen bringen den Mitgliedstaaten und der Industrie Einsparungen und direkte wirtschaftliche Vorteile, da Sanierungs- und Rückführungskosten vermieden werden. Außerdem könnten die Kontrollen verhindern, dass in den Abfällen enthaltene wertvolle Rohstoffe (z. B. wertvolle Mineralien wie Kobalt und Indium in Elektroschrott) verloren gehen. Diese Stoffe können dann recycelt werden und wieder auf den Markt gelangen. Dies wird letztlich zu optimierten Abfallbehandlungsverfahren, besseren Sortier- und Recyclingtechniken und besserem Zugang zu hochwertigen Rohstoffen führen.

Hintergrund
Die erheblich geringeren Kosten der Abfallbehandlung und -entsorgung in Entwicklungsländern bieten einen wichtigen wirtschaftlichen Anreiz für illegale Abfallverbringungen. Diese niedrigeren Kosten sind in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass die Umwelt- und Gesundheitsvorschriften in diesen Ländern weniger strikt sind als in der EU und Kontrollen in manchen Fällen sogar vollständig umgangen werden. Sind die Recyclingstandards und -kapazitäten im Bestimmungsland nicht ausreichend, werden potenzielle Umwelt- und Gesundheitsrisiken einfach in andere Teile der Welt exportiert. Die Deponierung oder nicht normgerechte Behandlung von Abfällen hat gravierende Auswirkungen auf die Umwelt und führt zu Langzeitrisiken für die Gesundheit von Einwohnern und Beschäftigten. Leckagen aus weggeworfenem Abfall können durch Einträge von Schwermetallen und durch Emissionen von persistenten organischen Schadstoffen Böden und Wasserläufe schädigen und Luftverschmutzung verursachen. Die Emissionen tragen auch zur Erderwärmung und zum Abbau der Ozonschicht bei.

Nach der Abfallverbringungsverordnung der EU sind alle Ausfuhren von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-Länder sowie alle Ausfuhren von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der EU-/EFTA-Länder verboten. Bei Aufdeckung einer illegalen Verbringung müssen die Abfälle zurückgenommen werden. Die Verordnung gestattet die Ausfuhr von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung außerhalb der OECD, doch müssen sich die nationalen Behörden vergewissern, dass die Abfälle in einer Weise behandelt werden, die weitgehend den in der EU angewendeten Vorschriften entspricht. Die Verordnung enthält keine speziellen Vorschriften für die Planung der Kontrollen oder dafür, wie die Kontrollen durchzuführen sind.

In den Vorschlag sind die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation eingeflossen, bei der sich die Interessenträger überwiegend (90 Prozent der Befragten) für Rechtsvorschriften der EU für Abfallverbringungskontrollen ausgesprochen haben. Außerdem trägt der Vorschlag einigen in jüngster Zeit geäußerten Bedenken von KMU Rechnung, die das Funktionieren der Abfallverbringungsverordnung betreffen. So wurde darauf hingewiesen, dass die Verordnung aufgrund einer unterschiedlichen Anwendung und Auslegung in den Mitgliedstaaten nicht zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Abfallverwendung und -recycling geführt hat und dass mehr getan werden sollte, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung zu gewährleisten, wobei der Schwerpunkt stärker auf gefährlichen und weniger auf unproblematischen Abfällen liegen sollte.

Link zur Mitteilung:
http://ec.europa.eu/environment/waste/shipments/news.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen