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Sicherheit der Gasversorgung


Dekarbonisierung der Gasmärkte, Förderung von Wasserstoff und Verringerung der Methanemissionen: Kommission schlägt neuen EU-Rahmen vor
Fossiles Erdgas muss durch erneuerbare, CO2-arme Gase wie Wasserstoff ersetzt werden



Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Legislativvorschlägen angenommen, um den EU-Gasmarkt durch die Erleichterung der Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase, einschließlich Wasserstoff, zu dekarbonisieren und die Energieversorgungssicherheit aller Bürger Europas zu gewährleisten. Mit Vorschlägen zur Verringerung der Methanemissionen im europäischen Energiesektor und in unserer globalen Lieferkette leitet die Kommission zudem Schritte zur Umsetzung der Methanstrategie der EU und ihrer internationalen Verpflichtungen ein. Die Energie, die in der Europäischen Union verbraucht wird, muss dekarbonisiert werden, um die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Diese Vorschläge tragen zur Erfüllung dieser Ziele bei.

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Europa muss fossile Brennstoffe hinter sich lassen und zu saubereren Energiequellen übergehen. Unter anderem muss fossiles Erdgas durch erneuerbare, CO2-arme Gase wie Wasserstoff ersetzt werden. Wir schlagen Vorschriften vor, um diesen Übergang zu ermöglichen und die erforderlichen Märkte, Netze und Infrastrukturen aufzubauen. Zur Verringerung der Methanemissionen schlagen wir außerdem einen soliden Rechtsrahmen vor, mit dem wir dieses starke Treibhausgas besser nachverfolgen und reduzieren, unsere Verpflichtung im Rahmen des "Global Methane Pledge" erfüllen und die Klimakrise bewältigen können."

Die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson ergänzte: "Mit den Vorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für den ökologischen Wandel in unserem Gassektor, indem wir für die verstärkte Nutzung sauberer Gase sorgen. Ein Eckpfeiler dieses Wandels ist die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkts mit spezieller Infrastruktur. Wir wollen, dass Europa zum Vorreiter wird und die weltweit ersten Marktregeln für diese wichtige Energiequelle und Speichermöglichkeit festlegt. Zudem schlagen wir strenge Vorschriften für Methanemissionen aus Gas, Öl und Kohle vor, um die Emissionen in den entsprechenden Sektoren bis 2030 um 80 Prozent zu senken und Impulse für Maßnahmen in Bezug auf Methan außerhalb der EU zu schaffen. Mit unseren Vorschlägen werden auch die Sicherheit der Gasversorgung und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten gestärkt, um Preisschocks entgegenzuwirken und unser Energiesystem widerstandsfähiger zu machen. Wie von den Mitgliedstaaten gefordert, verbessern wir die Koordinierung der Gasspeicherung der EU und schaffen die Möglichkeit der freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasreserven."

Mit den Vorschlägen der Kommission (Verordnung und Richtlinie) werden die Voraussetzungen für einen Übergang von fossilem Erdgas zu erneuerbaren und CO2-armen Gasen, insbesondere Biomethan und Wasserstoff, geschaffen und die Resilienz des Gassystems gestärkt. Eines der Hauptziele besteht darin, einen Wasserstoffmarkt aufzubauen, ein günstiges Investitionsumfeld zu schaffen und die Entwicklung spezieller Infrastrukturen, auch für den Handel mit Drittländern, zu fördern. Die Marktvorschriften sollen in zwei Phasen angewandt werden, nämlich vor und nach 2030, und decken hauptsächlich den Zugang zu Wasserstoffinfrastrukturen, die Trennung von Wasserstofferzeugung und Transporttätigkeiten sowie die Festsetzung von Tarifen ab. Mit dem Europäischen Netz der Wasserstoffnetzbetreiber (European Network of Network Operators for Hydrogen, ENNOH) wird eine neue Steuerungsstruktur geschaffen, um den Aufbau einer speziellen Wasserstoffinfrastruktur, die grenzüberschreitende Koordinierung und den Bau eines Verbindungsleitungsnetzes zu fördern sowie bestimmte technische Vorschriften zu erörtern.

Der Vorschlag sieht vor, dass die nationalen Netzentwicklungspläne auf einem gemeinsamen Szenario für Strom, Gas und Wasserstoff beruhen sollten. Sie sollten auch mit den nationalen Energie- und Klimaplänen sowie dem EU-weiten Zehnjahresnetzentwicklungsplan im Einklang stehen. Gasnetzbetreiber müssen Angaben zu Infrastrukturen machen, die stillgelegt oder umfunktioniert werden können, und zur Entwicklung des Wasserstoffnetzes soll gesondert Bericht erstattet werden, um sicherzustellen, dass der Aufbau des Wasserstoffsystems auf einer realistischen Nachfrageprognose beruht.

Die neuen Vorschriften werden den Eintritt erneuerbarer und CO2-armer Gase in das bestehende Gasnetz erleichtern, indem die Tarife für grenzüberschreitende Verbindungsleitungen abgebaut und Tarife an Einspeisungspunkten gesenkt werden. Zudem wird damit ein Zertifizierungssystem für CO2-arme Gase geschaffen, um die mit der Zertifizierung von erneuerbaren Gasen in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie begonnene Arbeit zu ergänzen. Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, da so der vollständige Treibhausgas-Fußabdruck der verschiedenen Gase bewertet wird und die Mitgliedstaaten diese wirksam vergleichen und im Energie-Mix berücksichtigen können. Um zu vermeiden, dass Europa an fossilem Erdgas hängen bleibt und mehr Raum für saubere Gase auf dem europäischen Gasmarkt zu schaffen, schlägt die Kommission vor, langfristige Verträge für fossiles Erdgas ohne CO2-Minderung nicht über 2049 hinaus zu verlängern.

Eine weitere Priorität des Pakets ist die Stärkung und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. In Anlehnung an die auf dem Strommarkt bereits geltenden Bestimmungen können die Verbraucherinnen und Verbraucher leichter den Versorger wechseln, wirksame Preisvergleichsinstrumente nutzen und genaue, faire und transparente Abrechnungsinformationen sowie besseren Zugang zu Daten und neuen intelligenten Technologien erhalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, erneuerbaren und CO2-armen Gasen gegenüber fossilen Brennstoffen den Vorzug zu geben.

Die hohen Energiepreise in den letzten Monaten haben deutlich gemacht, wie wichtig die Energieversorgungssicherheit insbesondere in Zeiten von Schwankungen auf den Weltmärkten ist. Wie in der Mitteilung und dem Instrumentarium zu den Energiepreisen vom 13. Oktober angekündigt und von den Mitgliedstaaten gefordert, hat die Kommission Vorschläge vorgelegt, um die Resilienz des Gassystems zu verbessern und die bestehenden Bestimmungen für die Versorgungssicherheit zu stärken. Bei Engpässen wird kein Haushalt in Europa sich selbst überlassen. Durch neue, im Voraus festgelegte Regelungen und Präzisierungen zu Kontrollen und Entschädigungen im Energiebinnenmarkt wird die automatische grenzübergreifende Solidarität gestärkt. Mit dem Vorschlag werden die derzeitigen Vorschriften auf erneuerbare Energien und CO2-arme Gase ausgeweitet und neue Bestimmungen zu entstehenden Cybersicherheitsrisiken eingeführt. Schließlich wird damit auch ein strategischerer Ansatz für die Gasspeicherung gefördert, indem Erwägungen zur Speicherung in die Risikobewertung auf regionaler Ebene einbezogen werden. Der Vorschlag ermöglicht darüber hinaus die freiwillige gemeinsame Beschaffung strategischer Vorräte durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften.

Reduzierung der Methanemissionen
Zugleich legt die Kommission zum ersten Mal einen EU-Legislativvorschlag zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor vor. Dieser enthält eine Verpflichtung zur Messung und Überprüfung von Methanemissionen im Öl-, Gas- und Kohlesektor sowie zur Berichterstattung darüber und strenge Vorschriften, die zur Erkennung und Behebung von Methanlecks sowie zur Begrenzung des Ablassens und Abfackelns vorgeschlagen werden. Auch globale Überwachungsinstrumente werden vorgeschlagen, um die Transparenz der Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleimporten in die EU sicherzustellen und der Kommission so die Erwägung künftiger weiterer Maßnahmen zu ermöglichen.

Mit diesem Vorschlag würde ein neuer EU-Rechtsrahmen geschaffen, um höchste Standards für die Messung und Überprüfung von Methanemissionen sowie für die Berichterstattung darüber zu gewährleisten. Unternehmen würden mit den neuen Vorschriften verpflichtet, ihre Methanemissionen an der Quelle auf Anlagenebene zu messen und zu quantifizieren und umfassende Erhebungen zur Erkennung und Behebung von Methanlecks in ihrem Betrieb durchzuführen. Zudem verbietet der Vorschlag das Ablassen und Abfackeln, bei dem Methan in die Atmosphäre freigesetzt wird, außer unter eng eingegrenzten Bedingungen. Die Mitgliedstaaten sollten auch Minderungspläne aufstellen, in denen die Minderung von Methanemissionen und die Messung von Methan aus stillgelegten Bergwerken und inaktiven Bohrlöchern berücksichtigt werden.

Schließlich schlägt die Kommission hinsichtlich der Methanemissionen aus den Energieimporten der EU einen zweistufigen Ansatz vor. Importeure fossiler Brennstoffe sollen zunächst verpflichtet werden, Informationen zur Messung und Überprüfung der Emissionen durch ihre Lieferanten sowie zur Berichterstattung darüber und zur Minderung dieser Emissionen vorzulegen. Die Kommission wird zwei Transparenzinstrumente einrichten, aus denen die Leistung und die Bemühungen der Länder und Energieunternehmen auf der ganzen Welt im Bereich der Eindämmung ihrer Methanemissionen hervorgehen: eine Transparenzdatenbank, in der von Importeuren und Betreibern in der EU gemeldete Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und ein globales Überwachungsinstrument, das Orte mit besonders hohen Methanemissionen innerhalb und außerhalb der EU anzeigt und bei dem wir unsere weltweite Führungsrolle bei der Umweltüberwachung per Satellit nutzen.

Als zweiten Schritt wird die Kommission einen diplomatischen Dialog mit unseren internationalen Partnern aufnehmen, um die Emissionen aus importierten fossilen Brennstoffen entlang der Lieferkette nach Europa wirksam zu senken und die Methanverordnung bis 2025 überprüfen, um strengere Maßnahmen für Importe fossiler Brennstoffe einzuführen, wenn sämtliche Daten vorliegen.

Hintergrund
Die Vorschläge bilden zusammen mit dem am 14. Juli 2021 vorgelegten Legislativpaket und der heute bekannt gemachten Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung Europas und werden zur Erfüllung des Ziels beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die heute angenommenen Legislativvorschläge beruhen auf der strategischen Vision aus der Strategie zur Integration des Energiesystems, der Wasserstoffstrategie und der Methanstrategie der EU 2020. Die EU übernimmt bei den internationalen Bemühungen um die Verringerung der Methanemissionen eine führende Rolle. Bei der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) haben wir in Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten den "Global Methane Pledge" ins Leben gerufen, in dessen Rahmen sich mehr als 100 Länder verpflichtet haben, ihre Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2020 zu senken.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 16.03.22


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