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Vorschriften für den "Europäischen Haftbefehl"


Grenzüberschreitende Kriminalität: Ermittlungen vereinfachen, Rechte der Verdächtigen schützen
Die europäische Ermittlungsanordnung erlaubt eine wirksame Verfolgung über die Grenzen hinweg von Verbrechen wie Terrorismus, Drogenhandel oder Korruption

(21.03.14) - Justizbehörden, die Kollegen in anderen EU-Ländern um Beihilfe bei der Ermittlung von Verbrechen bitten, zum Beispiel bei Hausdurchsuchungen oder Zeugenbefragungen, sollen schneller und hilfreicher unterstützt werden, fordern die Abgeordneten im Gesetzentwurf zur neuen Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), der jetzt verabschiedet wurde. In einer separaten Abstimmung fordern die Abgeordneten außerdem eine Überholung der Vorschriften für den "Europäischen Haftbefehl", welche die Auslieferung von Verdächtigen innerhalb der EU regeln.

"Die europäische Ermittlungsanordnung erlaubt eine wirksame Verfolgung über die Grenzen hinweg von Verbrechen wie Terrorismus, Drogenhandel oder Korruption. Es wird ebenso die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gewährleisten", so der Berichterstatter für die Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), Nuno Melo (EVP, PT), dessen Bericht mit 467 Stimmen angenommen wurde, bei 22 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen.

"Der europäische Haftbefehl ist der 'Euro der Justiz'. Er ist eine sehr gute Idee, wurde aber ohne die nötigen Garantien und die nötige Unterstützung in die Welt gesetzt, die ihn stark und beständig machen können (...). Bei der Durchführung des europäischen Haftbefehls müssen weitere Verbesserungen kommen", betonte die Berichterstatterin für die Entschließung zum Europäischen Haftbefehl (European Arrest Warrant - EAW), Sarah Ludford (ALDE, UK), deren Bericht mit 495 Stimmen angenommen wurde, bei 51 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen.

Strengere Fristen
Die EEA-Regeln sollen eine Vereinfachung der Ermittlungen durch Justizbehörden bei der Beweisbeschaffung in einem anderen EU-Land ermöglichen. Demnach müssten die Mitgliedstaaten binnen 30 Tagen entscheiden, ob sie eine EEA-Anfrage akzeptieren oder nicht. Im Falle einer Zusage gäbe es dann eine 90-tägige Frist für die Durchführung der angeforderten Ermittlungsmaßnahme. Verzögerungen müssten dem jeweils betroffenen EU-Land gemeldet werden.

Begrenzte Gründe für die Ablehnung
EEA-Anträge sollen nur aus besonderen Gründen abgelehnt werden können, z.B. sobald die Anordnung wesentlichen nationalen Sicherheitsinteressen schaden könnte. Die Abgeordneten fügten eine Reihe an Maßnahmen hinzu, um die Grundrechte von Verdächtigen zu schützen. So können die Behörden der Mitgliedstaaten einen EEA-Antrag dann ablehnen, wenn sie glauben, dass dieser mit ihren grundrechtlichen Verpflichtungen kollidiert.

Um in Kraft treten zu können muss die EEA-Richtlinie nun formell vom Ministerrat gebilligt werden. Danach werden die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit haben, sie in nationales Recht umzusetzen. Im Gegensatz zu Irland und Dänemark wird sich Großbritannien den EEA-Vereinbarungen anschließen.

Überarbeitung des Europäischen Haftbefehls
In einer gesonderten Abstimmung forderte das Parlament die Europäische Kommission auf, die Gesetzgebungsvorschläge zu den EAW-Vorschriften innerhalb eines Jahres zu überprüfen. Die Entschließung, die von der Berichterstatterin Sarah Ludford vorgelegt wurde, enthält detaillierte Empfehlungen für die Reform. Trotz der Erfolge bei der Beschleunigung der Übergabeverfahren verdeutlichen die Abgeordneten, dass das System überarbeitet werden muss, um einen besseren Schutz der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten zu bieten. Auf diesem Wege sollen zudem Haftbedingungen verbessert und die angebliche Übernutzung von Europäischen Haftbefehlen durch einige Mitgliedstaaten verhindert werden. Zwischen 2005 und 2009 wurden 54.689 europäische Haftbefehle ausgestellt, jedoch nur 11.630 tatsächlich durchgeführt. (Europäisches Parlament: ra)


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