Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Dynamische Preissetzung: Matching- & Ranking


Französische und deutsche Wettbewerbsbehörde starten ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb
Algorithmen: Chancen und mögliche Risiken für den Wettbewerb



Im Zuge der Digitalisierung gewinnen Algorithmen zunehmend an Bedeutung und werden gleichzeitig immer ausgeklügelter. Zu den bekannten Anwendungen gehören Echtzeit-Funktionalitäten in digitalen Diensten, zum Beispiel für Matching- und Ranking-Zwecke, sowie Methoden der dynamischen Preissetzung. Die zunehmende Verwendung von Algorithmen seitens der Unternehmen hat eine breite Debatte über die Auswirkung auf das Wettbewerbsgeschehen und die darüber hinausgehenden Folgen für die Gesellschaft ausgelöst. Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben sich das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence dazu entschlossen, ein gemeinsames Projekt zu initiieren. Dieses soll vor allem dazu dienen, die sich aus dem Einsatz von Algorithmen ergebenden Herausforderungen zu analysieren und mögliche konzeptionelle Ansätze zum Umgang mit diesen zu identifizieren. Zum Abschluss des Projekts werden die beiden Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Arbeitspapier veröffentlichen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Algorithmen bieten viele Chancen für die Wirtschaft, zum Beispiel die Förderung innovativer Dienste, die Reduktion von Suchkosten oder die Optimierung der Lagerhaltung. Allerdings können sie auch nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Im Kontext strategischer Interaktionen von Unternehmen können sie Absprachen begünstigen und zur Bildung von Kartellen beitragen. Darüber hinaus kann es Wechselwirkungen zwischen Algorithmen und der Marktmacht der Unternehmen geben, die sie einsetzen. Hieraus können sich zusätzliche Markteintrittsschranken ergeben.”

In bestimmten Bereichen kann der Einsatz von Algorithmen zudem den Bedarf an menschlichen Interaktionen reduzieren. Insbesondere hohe Automatisierungsgrade und damit zusammenhängende Kommunikationsprozesse von Maschine zu Maschine können dabei neue Fragen für Wettbewerbsbehörden aufwerfen.

Ein gemeinsames Projekt, um das Verständnis von Algorithmen zu vertiefen
In den kommenden Monaten werden sich die beiden Wettbewerbsbehörden mit diesen Themenfeldern auseinandersetzen und dabei eine Typologie von Algorithmen entwickeln sowie deren mögliche wettbewerbsschädliche Auswirkungen untersuchen. Sie werden sich auch algorithmenbezogenen Ermittlungsmethoden widmen.

In dem gemeinsamen Papier "Competition Law and Data” zu Daten und ihren Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht, welches das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence am 10. Mai 2016 veröffentlicht haben, wurden bereits einige Fragen in Bezug auf Algorithmen angesprochen. Das gemeinsame Projekt wird an diesen konzeptionellen Rahmen anknüpfen und den sich stellenden Fragen weiter nachgehen, um das Verständnis von Algorithmen weiter zu vertiefen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagten: "Diese Initiative ist ein weiteres Beispiel für die gute Kooperation und die enge Verbindung zwischen unseren beiden Behörden. Gleichzeitig illustriert sie unseren Anspruch als Wettbewerbsbehörden die passenden Antworten auf wirtschaftliche Phänomene zu finden, die wachsende Bedeutung für Unternehmen und Behörden sowie für Verbraucher haben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 21.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen