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Zweistufige Anti-Betrugs-Strategie


Hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch: Strategie gegen Schwindler in der Haftpflichtversicherung
Studie untersucht Motive - Prämienstufenmodell minimiert Anreize für Betrüger


(24.04.13) - Privathaftpflichtversicherungen (PHV) leiden in besonderem Maß unter Betrügereien. Die Branche schätzt, dass sich hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch verbirgt. Für die Branche bedeutet dies Verluste im Milliardenbereich. Erstmals untersucht eine Studie an der Akad Hochschule Stuttgart dieses Phänomen und entwickelt ein Modell, das konsequent die finanziellen Anreize für Versicherungsbetrüger beseitigt.

Die Autorin der Studie, Katja Sombeck, hat mit dieser Diplomarbeit ihr berufsbegleitendes Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre an der AKAD Hochschule Stuttgart abgeschlossen. Die gelernte Versicherungskaufrau und Versicherungsfachwirtin greift darin Erkenntnisse ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit für verschiedene Versicherungsunternehmen auf: "Die Betrügereien umfassen zumeist Gelegenheitsdelikte wie fingierte oder frisierte 'Schäden' im Bereich bis 500 Euro."

Die 30-jährige Versicherungsexpertin entwickelte ein Bonus-Malus-Konzept, das den Nutzenüberlegungen des Betrügers zuwiderläuft. Das Modell basiert auf Prämienstufen für Beitragssätze zuzüglich eines einkommensabhängigen Selbstbehalts, die sich schrittweise pro schadensfreiem Jahr reduzieren. Im Schadensfall erfolgt eine Anhebung des Versicherungsbeitrags über zwei Stufen, welche die Schadenssumme und die Anzahl schadensfreier Jahre berücksichtigen.

"Die Einführung eines solchen Modells könnte den Versicherungsbetrug eindämmen, da der finanzielle Vorteil aus dem Betrug sinkt", so Sombeck. Denn bei durchschnittlichen Schäden von 500 Euro bzw. Wiederholungstaten sei durch das Stufensystem der Gewinn aus dem Betrug minimal oder kehre sich sogar in einen Verlust um. Aber auch Schadenübertreibungen werden durch das Modell für Betrüger unattraktiv. Dadurch würden viele Bagatellschäden wegfallen, wodurch der Versicherung wiederum freie Kapazitäten für die verstärkte Kontrolle der übrigen Schadensfälle zur Verfügung stünden.

Übertragbar auf andere Versicherungsarten
Katja Sombeck ist überzeugt, dass die flächendeckende Einführung eines solchen Modells erfolgreich dem Gefälligkeitsbetrug im Kleinsummenbereich die Stirn bieten könne. Die Maßnahmen seien plausibel und nicht imageschädigend für die Branche, da sie von ehrlichen Versicherungsnehmern im Sinne eines Nutzens für alle Versicherten nachvollziehbar wären und mögliche Beitragssenkungen nach sich ziehen.

"Das Modell soll zu Maßnahmen gegen diese Form des Versicherungsbetrugs anregen, die auch ohne zwingend höhere Personal- und Prüfkosten eine hohe nachhaltige Wirkung entfalten können", so die Studienautorin, die das Prämienstufenmodell in modifizierter Form auch für andere Versicherungstypen für geeignet hält: So könne dies etwa in der Privaten Krankenversicherung bei der Gestaltung des individuellen Beitrags und bei der Beitragsrückerstattung Anwendung finden. In dieser Versicherungsart gehe es weniger um die Betrugsvermeidung, als vielmehr um die Belohnung derer, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Krankenzusatzversicherungen mit ihrer preisempfindlichen Klientel könnten dieses Instrumentarium nutzen. "Mit dem angepassten Modellen der Beitragsgestaltung und der Beitragsrückerstattungsvarianten können sie den Kunden nachvollziehbar gerechtere Konditionen anbieten", schlägt Katja Sombeck vor. (Akad Bildungsgesellschaft: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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