Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?


Verstößt Lebensmittelklarheit.de gegen verfassungsrechtliche Prinzipien?
BDSI kritisiert: Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind


(20.12.11) - Die Redaktion "Klartext Online" analysiert in einem Hintergrundbericht die Auswirkungen des Verbraucherportals "Lebensmittelklarheit.de" auf den Verbrauchermarkt und die Lebensmittelindustrie. Die Meinung über das Portal ist naturgemäß geteilt. Was die Verbraucher begrüßen, ärgert Industrieverbände, die als Sprecher der Lebensmittelindustrie auftreten.

"Verbraucher beschweren sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, dass sie sich durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen, dass die Aufmachung häufig etwas suggeriere, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produktes entspricht. Dass etwa Früchte abgebildet seien, das Produkt aber keine Früchte enthielte.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher vor rund vier Monaten das Internetportal Lebensmittelklarheit.de gegründet. Verbraucher senden ihre Beschwerden ein, das Portal prüft die Meldung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat er sieben Tage Zeit. 100 Tage nach Start der Plattform zieht das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bisher seien über 3.800 Produktmeldungen eingegangen und die Lebensmittelwirtschaft, die das Portal zu Beginn scharf kritisiert habe, reagiere immer häufiger konstruktiv auf die Kritik der Kunden.

BDSI sieht Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beklagt gravierende Mängel und sieht sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind. Das benachteilige die betroffenen Unternehmen. Der BDSI lehnt es daher ab, dass Hersteller und Produkte namentlich genannt werden und fordert im Namen der Süßwarenindustrie, dass das Portal zukünftig nicht mehr Internetpranger ist. Das Lebensmittelrecht müsse Maßstab sein, wenn man Lebensmittel beurteilt, und nicht die gefühlte Täuschung einzelner.

BVL: Unternehmen brauchen Schutz vor medienwirksamen Wirtschaftsschelten
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) vermisst Neutralität sowie Objektivität und beklagt in einem Positionspapier, dass das Portal Produkte wertet und medienwirksam Wirtschaftsschelten verteile. Wenn Unternehmen ihre Lebensmittel nach den Vorgaben kennzeichneten, die vorher auf nationaler oder europäischer Ebene vereinbart worden sind, sei es nicht richtig, dass sie sich anschließend dafür auf einem Internetportal rechtfertigen müssten, dass zudem auch noch die Steuerzahler finanzierten. Und sind die Kennzeichnungsregeln zu komplex und unverständlich, so sei es Aufgabe der Politik, dies zu ändern. Aufgabe des Portals müsse es vielmehr sein, mit Informationen dazu beizutragen, dass Verbraucher ausgewogen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln diskutieren können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Befürchtungen der Kritiker unbegründet
"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", zeigt sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einer Presseerklärung überzeugt. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Hersteller nähmen die Hinweise der Verbraucher ernst, 27 hätten die Aufmachung ihrer Produkte bereits geändert. Am häufigsten meldeten Verbraucher Produkte, deren Werbung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht hält. Sie ärgerten sich außerdem über ungenaue Herkunftsangaben."
(Redaktion: Klartext Online: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen