15.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Energiekrise infolge des russischen Einmarschs in der Ukraine verlangte nach einer raschen Anpassung des Strommarktes.
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über das Safety Gate, das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, veröffentlicht.



15.06.23 - Im Zuge einer Reform sollen EU-Rechtsvorschriften wie die Elektrizitätsverordnung, die Elektrizitätsrichtlinie und die REMIT-Verordnung überarbeitet werden
Die Europäische Kommission hat eine Reform des EU-Strommarktes angeregt, um den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso wie den Ausstieg aus dem Gas zu beschleunigen und die Haushalte vor Preisschwankungen für fossile Brennstoffe, künftigen Preisspitzen und Marktmanipulation zu schützen, damit die EU-Industrie sauber und wettbewerbsfähiger wird. Die EU verfügt seit mehr als zwanzig Jahren über einen effizienten und gut integrierten Strommarkt, der es den Verbrauchern ermöglicht, die wirtschaftlichen Vorteile des Energiebinnenmarkts zu nutzen, die Versorgungssicherheit gewährleistet und zur Dekarbonisierung beiträgt.

15.06.23 - "Safety Gate": Chemische Stoffe auf der Jahresliste der Gesundheitsgefahren bei Non-Food-Produkten ganz oben
Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über das Safety Gate, das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf Warnmeldungen im Jahr 2022 und auf die Reaktionen der nationalen Behörden. Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen waren die am häufigsten gemeldeten Risiken und zudem diejenigen, die eine größere Produktpalette betreffen. Im zweiten Jahr in Folge stehen Spielzeug und Autos ganz oben auf der Liste der am meisten gemeldeten Produktkategorien.

15.06.23 - Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
In Deutschland gelegene Immobilien können steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 23.11.2022 – II R 37/19 entschieden. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben. Die im Jahr 2013 verstorbene Erblasserin hatte bis zu ihrem Tod in der Schweiz gewohnt. Sie vermachte ihrer in den USA lebenden Nichte, der Klägerin, eine Immobilie in München. Im Jahr 2014 wurde das Vermächtnis erfüllt und die Klägerin wurde als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt verlangte von ihr Erbschaftsteuer für diesen Immobilienerwerb. Die Klägerin war hingegen der Auffassung, sie schulde aufgrund ihres ausländischen Wohnsitzes und ihrer dadurch nur beschränkten Steuerpflicht in Deutschland keine Steuer.


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