11.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-up-Unternehmen und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI), die den Werten und Vorschriften der EU entspricht, auf den Weg gebracht.
Die Europäische Kommission schlägt vor, den Unternehmen unter bestimmten Bedingungen mehr Zeit für die Anwendung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVD-VO) einzuräumen.



11.04.24 - Änderung der EuroHPC-Verordnung im Hinblick auf die Einrichtung von KI-Fabriken
Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-up-Unternehmen und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI), die den Werten und Vorschriften der EU entspricht, auf den Weg gebracht. Dem ging die im Dezember 2023 erzielte politische Einigung über das KI-Gesetz der EU voraus – das weltweit erste umfassende Gesetz über künstliche Intelligenz, das die Entwicklung, Einführung und Verbreitung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen wird. In ihrer Rede zur Lage der Union 2023 kündigte Präsidentin von der Leyen eine neue Initiative an, mit der Europas Supercomputer für innovative europäische KI-Start-ups zugänglich gemacht werden sollen, damit sie ihre vertrauenswürdigen KI-Modelle trainieren können. Als ersten Schritt startete die Kommission im November 2023 den Großen Preis für große KI, der erfolgreichen KI-Start-ups finanzielle Unterstützung und Hochleistungsrechenzugang gewährt. Mit dem vorgelegten Paket wird diese Absicht nun durch ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und Innovationen im Bereich der KI in die Praxis umgesetzt. Dazu gehört auch ein Vorschlag, den KI-Start-ups und der breiteren Innovationsgemeinschaft einen privilegierten Zugang zu Supercomputern zu gewähren.

11.04.24 - EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von In-vitro-Diagnostika vor
Die Europäische Kommission schlägt vor, den Unternehmen unter bestimmten Bedingungen mehr Zeit für die Anwendung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVD-VO) einzuräumen. Mit dieser Änderung will die Kommission die Patientenversorgung sicherstellen, indem sie die Verfügbarkeit dieser grundlegenden Gesundheitsprodukte verbessert. Die Kommission schlägt auch Maßnahmen für mehr Transparenz im Medizinproduktesektor vor, unter anderem durch die schnellere Einführung einiger Elemente der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED). In-vitro-Diagnostika (IVD) sind Tests, bei denen anhand biologischer Proben der Gesundheitszustand einer Person bestimmt wird, z. B. HIV-Tests, Schwangerschaftstests oder COVID-19-Tests. Die Verfügbarkeit sicherer und wirksamer In-vitro-Diagnostika ist daher für die Patientenversorgung von entscheidender Bedeutung. Mit der seit Mai 2022 geltenden Verordnung soll der EU-Rahmen für diese Produkte modernisiert und verbessert werden, um ihre Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

11.04.24 - Kartellrecht: EU-Kommission holt Stellungnahmen zu Verpflichtungsangeboten von Apple zu Apple Pay ein
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Verpflichtungen, die Apple angeboten hat, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen, die Beschränkungen des Zugangs zu NFC (Near Field Communication) betreffen, der Technologie für kontaktlose Zahlungen mit Mobilgeräten in Ladengeschäften. Apple Pay ist die mobile Geldbörse von Apple, mit der Nutzer von iPhones mobile Zahlungen durchführen können. iPhones laufen in dem "geschlossenen Ökosystem" von Apple stets mit dem firmeneigenen Betriebssystem iOS. Apple kontrolliert alle Teilbereiche dieses Ökosystems, auch den Zugang der Entwickler mobiler Geldbörsen zu dem Ökosystem. Die Kommission gelangte zu der vorläufigen Auffassung, dass Apple auf dem Markt für intelligente Mobilgeräte über erhebliche Marktmacht verfügt und auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten eine beherrschende Stellung innehat. Apple Pay ist bis dato die einzige mobile Geldbörse, die auf iOS-Geräten auf die Hardware und Software (sogenanntes "NFC-Input") zugreifen darf, um mobile Zahlungen in Ladengeschäften zu ermöglichen. Für unternehmensfremde Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen gibt Apple die NFC-Technologie bislang nicht frei.


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