11.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt.
Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, liegt dessen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vor.



11.06.24 - Bayerns Justizminister Eisenreich: "Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen"
Die Ampel-Regierung hat sich nach Angaben von FDP-Rechtspolitikern im Kabinett auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" geeinigt. Verkehrsdaten sollen bei diesem Modell nur bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat auf Richteranordnung gespeichert werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Das ist ein herber Rückschlag für unsere Ermittlerinnen und Ermittler. Quick Freeze ist keine Alternative zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Es ermöglicht die Sicherung von Daten erst, nachdem die Straftat den Behörden bereits bekannt geworden ist. Wenn die 'Quick-Freeze'-Anordnung erfolgen kann, sind aber die Verbindungsdaten in der Regel längst gelöscht. Dann bleibt nichts zum Einfrieren und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist dann nicht mehr möglich."

11.06.24 - BfDI empfiehlt dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen und die dabei bei seiner Behörde vorhandene Expertise "bestmöglich" zu nutzen
Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, liegt dessen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vor. Darin empfiehlt er dem Gesetzgeber, die sich aus der KI-Verordnung der EU ergebende nationale KI-Aufsichtsstruktur zeitnah festzulegen und die dabei bei seiner Behörde vorhandene Expertise "bestmöglich" zu nutzen. Nur so könne die Vorbereitung auf die komplexen mit der KI-Aufsicht einhergehenden Aufgaben gelingen und der Aufbau der erforderlichen Ressourcen vor dem Inkrafttreten der Verordnung sichergestellt werden. Auch soll der Gesetzgeber den Empfehlungen des Berichts zufolge in bereichsspezifischen Vorschriften klare Beschränkungen insbesondere hinsichtlich Zweck und Dauer einer elektronischen Weiterverarbeitung von Daten festlegen, die durch Polizei- und Verwaltungsbehörden aus dem Chip eines Passes oder Personalausweises ausgelesen wurden.

11.06.24 - Keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen
Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 – IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen. Geklagt hatten Steuerpflichtige, die sich durch Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten in ihre n Grundrechten, insbesondere in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verletzt sahen. Nachdem bereits das Finanzgericht diese Ansicht nicht teilte, bestätigte nun auch der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden. Jedenfalls sei die Übermittlung der Informationen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

10.06.24 - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung

10.06.24 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - FTC und DOJ möchten mehr sehen

10.06.24 - Die neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure bei Verbraucherprodukten


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen