17.05.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird.
Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen.



17.05.24 - Europäische Kommission stellt Optionen zur Vereinfachung vor, um die Belastung der Landwirte in der EU zu verringern
Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können. Dies wird als Grundlage für Diskussionen und gemeinsame Maßnahmen mit den EU-Ländern dienen. Bei den in dem Papier aufgeführten Maßnahmen werden die Beiträge der nationalen Verwaltungen, der großen landwirtschaftlichen Organisationen in der EU und des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments berücksichtigt. Das Umsetzungsmodell der derzeitigen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das auf den auf nationaler Ebene beschlossenen und umgesetzten GAP-Strategieplänen beruht, stellt im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum bereits einen Fortschritt in Bezug auf Vereinfachung und Subsidiarität dar. Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten, um die Ziele der EU-Rechtsvorschriften zu erreichen.

17.05.24 - Ausnahme von Vorschriften über brachliegende Flächen für europäische Landwirte
Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen. Die Verordnung trat am 14. Februar in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für ein Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2024. Mit der teilweisen Ausnahme wird mehreren Forderungen der Mitgliedstaaten nach mehr Flexibilität Rechnung getragen, um besser auf die Herausforderungen zu reagieren, mit denen die Landwirte in der EU konfrontiert sind. Anstatt 4 Prozent ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass EU-Betriebe, die stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Bohnen) und/oder Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf 4 Prozent ihres Ackerlandes anbauen, die Anforderung des sogenannten GLÖZ-Standards Nr. 8 erfüllen. Landwirte können die Anforderung jedoch weiterhin mit brachliegenden Flächen oder nichtproduktiven Landschaftselementen erfüllen.

17.05.24 - Kommission nimmt überarbeitete Bekanntmachung über die Marktabgrenzung in Wettbewerbsverfahren an
Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Die überarbeitete Bekanntmachung trägt den neuen Marktgegebenheiten Rechnung wie auch den Entwicklungen in der Beschlusspraxis der Kommission und in der EU-Rechtsprechung. Sie wird für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen sorgen, die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und zu einer effizienteren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts beitragen. Die angenommene Bekanntmachung ist die erste Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition seit deren Annahme im Jahr 1997. Sie spiegelt die bedeutenden Entwicklungen der vergangenen Jahre wider, insbesondere die zunehmende Digitalisierung und die neuen Formen des Angebots von Waren und Dienstleistungen sowie die Vernetzung des Handels.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

16.05.24 - Untersuchung von EU-Kommission und Verbraucherbehörden: Online-Influencer machen kommerzielle Inhalte selten transparent

16.05.24 - EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen TikTok im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein

16.05.24 - Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen