23.04.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an.
Die Europäische Kommission hat ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden.



23.04.24 - Energiewende – Wettbewerbszentrale beanstandet Green Claims und andere Werbeaussagen für Gebäude- und Energietechnik als irreführend
Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell elf Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen. Aktuell boomt die Nachfrage nach diesen erneuerbaren Energien und nachhaltigen Wärmekonzepten. Dabei machen Kunden in Zeiten des Klimawandels die Kaufentscheidungen vermehrt davon abhängig, ob und wie negative Auswirkungen auf das Klima reduziert werden können. Werbung greift dieses Bedürfnis oft durch sog. "Green Claims" – also umweltbezogene Aussagen - auf. Auch dabei müssen Hersteller, Händler und Handwerksbetriebe jedoch Regeln einhalten. Es gelten das Irreführungsverbot und Transparenzpflichten. Unter anderem wurden Klimaanlagen beworben, die mit dem Kältemittel R 32 vorgefüllt waren. Das Mittel hat jedoch ein Treibhauspotenzial von etwa 675. Das bedeutet, dass seine Auswirkungen auf die globale Erwärmung 675 Mal höher sind als vergleichbare Mengen CO2. Die Wettbewerbszentrale hat in Fällen wie diesen daher die Aussage "umweltfreundlich" als irreführend beanstandet und konnte in allen Fällen Unterlassungserklärungen erstreiten.

23.04.24 - Laut EU-Kommission kann Austausch personenbezogener Daten aus der EU mit elf Drittländern und Gebieten fortgesetzt werden
Die Europäische Kommission hat ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union an Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay übermittelt werden, weiterhin angemessene Datenschutzgarantien bestehen. Deshalb bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese elf Länder und Gebiete in Kraft, und es gibt keine Beschränkungen für die Datenströme in diese Länder und Gebiete. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern und Gebieten weiter an den EU-Rahmen angeglichen haben und der Schutz personenbezogener Daten verbessert wurde. Die DSGVO hat sich positiv ausgewirkt; so wurden etwa neue individuelle Rechte eingeführt, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständigen Behörden gestärkt und die Vorschriften für internationale Datentransfers modernisiert.

23.04.24 - EZB-Test: Was stresst die Banken am stärksten?
Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren? Dominik Bredel, Practice Leader Security & Resilienz bei Kyndryl Deutschland, sieht auf die Banken Herausforderungen zukommen, insbesondere durch Konzentrationstendenzen im Zuge der Cloud-Transformation. Die Gleichung "Bank gleich Mainframe" gilt schon lange nicht mehr: Laut einer Studie hatten im Jahr 2021 bereits 78 Prozent der deutschen Banken auf Cloud-Dienste gesetzt. Ihr Einsatz beschränkt sich zudem nicht mehr nur auf nachgelagerte Anwendungen. Inzwischen sind Hybrid-Cloud-Systeme die Norm in vielen Bankinstituten. Dabei spielt das Kernbankensystem, die Schaltzentrale der Geldinstitute, in der beispielsweise alle Kontobewegungen durchgeführt oder Spareinlagen gespeichert werden, eine enorm wichtige Rolle. Ein Ausfall kann entsprechend dramatische Folgen haben, diese Infrastrukturen müssen also bestmöglich geschützt und mit Backups abgesichert werden.


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