25.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Eine neue Verordnung unterteilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen, abhängig von ihrem potenziellen Schadensrisiko: 1. Inakzeptables Risiko, 2. Hohes Risiko (Hochrisiko-KI-Systeme), 3. Begrenztes Risiko und 4. Niedriges Risiko.
Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt.


25.06.24 - Bundeskartellamt verhängt Geldbuße wegen vertikaler Preisbindung bei Schutzkleidung
Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Fachhändler beim Vertrieb von Hosen, Jacken, Shirts und Schutzschuhen sowie Helmen (Protos Integral) einschließlich Zubehör bei der Preisbildung eingeschränkt zu haben. Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Kooperationsantrag eines Fachhändlers. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt, aber Händler müssen ihre Preise unabhängig und frei von Vorgaben des Herstellers festsetzen können. Vertikale Preisbindungen wie die im vorliegenden Fall gehen in aller Regel zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und führen häufig dazu, dass diese überhöhte Preise zahlen müssen. Das Bundeskartellamt verfolgt solche Praktiken, die schon seit Anfang der 1970er Jahre verboten sind, konsequent."

25.06.24 - Cisalfa darf SportScheck übernehmen: Sport Voswinkel und SportScheck sind beide prominent in vielen deutschen Innenstadtlagen vertreten
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der SportScheck GmbH, München, durch die Cisalfa Sport S.p.A., Rom, Italien, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Übernahme führt zu einer bedeutenden Konsolidierung im Sport- und Outdoor-Einzelhandel in Deutschland. Sport Voswinkel und SportScheck sind beide prominent in vielen deutschen Innenstadtlagen vertreten. Das Vorhaben ist jedoch wettbewerblich unbedenklich. Betrachtet man isoliert den stationären Handel, so werden auf einzelnen Teilmärkten recht hohe Marktanteile erzielt. Starke stationäre Wettbewerber und der Online-Handel erzeugen jedoch ausreichenden Wettbewerbsdruck. Bei bundesweiter Betrachtung sind die gemeinsamen Marktanteile von Sport Voswinkel und SportScheck deutlich geringer." Cisalfa ist bislang vor allem in Italien im Sport- und Outdoor-Einzelhandel tätig. Im Dezember 2023 hatte Cisalfa die Sport Voswinkel GmbH erworben und war damit erstmals auf dem deutschen Markt tätig geworden. Sport Voswinkel hat insgesamt 50 Filialen in Deutschland. SportScheck ist ein Sporteinzelhändler mit 33 Filialen und einem Online-Shop. Das Unternehmen gehörte bisher zur Signa-Gruppe, über deren Vermögen Insolvenzverfahren eröffnet wurden.

25.06.24 - ISO ermöglicht Umsetzung von geforderter Transparenz, Rechenschaftspflicht und Sicherheitsstandards für KI-Technologien
Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt. Ziel ist es, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ethisch vertretbare KI-Modelle zu fördern. Carmao, Spezialist für organisationale Resilienz, zeigt auf, vor welchen Aufgaben Unternehmen jetzt stehen und wie sie dem AI-Act Rechnung tragen können. Der AI-Act gilt in erster Linie für alle Anbieter von KI-Systemen, welche auf dem europäischen Markt angeboten werden. Der Begriff "Anbieter" umfasst Personen oder Einrichtungen, die ein KI-System entwickeln und in Verkehr bringen. Auch Importeure, Händler und Nutzer unterliegen dem Gesetz, müssen in den meisten Fällen jedoch lediglich die erforderlichen Dokumentationsnachweise des Anbieters beschaffen. Die neue Verordnung unterteilt KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen, abhängig von ihrem potenziellen Schadensrisiko: 1. Inakzeptables Risiko, 2. Hohes Risiko (Hochrisiko-KI-Systeme), 3. Begrenztes Risiko und 4. Niedriges Risiko. KI-Systeme mit einem hohen Risiko für die Demokratie, die Gesundheit oder die Sicherheit unterliegen besonders strengen Vorschriften und einer intensiven Überwachung.


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