29.05.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


NFRD beruhten auf einem Wesentlichkeitsgrundsatz als zentrales Prinzip, auf dessen Grundlage Unternehmen die für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung geforderten Inhalte festlegen sollten.
Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar.



29.05.24 - Bekämpfung von Finanzkriminalität: Überblick und Analyse der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland verbessern. Die geplanten Reformen sind umfassend. Sie betreffen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern bringen auch veränderte Strukturen von mehreren Bundesbehörden mit sich. Außerdem werden neue Strukturen geschaffen, um künftig Finanzkriminalität besser bekämpfen zu können. In einem ersten Beitrag in ZCG 6/23 wurden die Eckpunkte der Reform erörtert. Im vorliegenden Beitrag werden kritische Stellungnahmen analysiert und es wird ein Vergleich zum Gesetzesentwurf gezogen. Die geplanten Reformen sehen neben der Einführung eines Immobilientransaktionsregisters auch die Schaffung einer neuen Behörde vor. Im vergangenen Jahr wurden sowohl der Referenten- als auch der Regierungsentwurf zu den geplanten Änderungen vorgelegt. Der ursprüngliche Zeitplan, der die Einrichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zum 1.1.2024 vorsah, konnte jedoch nicht eingehalten werden.

29.05.24 - ESRS-konforme Implementierung der Wesentlichkeitsanalyse
Während gerade noch die letzte Berichtssaison der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu ihrem Abschluss gelangt, befassen sich zahlreiche europäische Unternehmen bereits mit den Vorbereitungen für die Erstanwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese geht mit einem neuen Anspruchsniveau an die zukünftig vorzulegenden Nachhaltigkeitsberichte einher. Das "Herzstück" der Berichtspflichten gem. CSRD stellt dabei ein Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit dar, dessen Operationalisierung zumeist am Anfang eines Implementierungsprojekts steht. Die Qualität, mit der dies gelingt, bestimmt maßgeblich auch die Nützlichkeit der daran knüpfenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorliegende Beitrag skizziert vier praxisrelevante Fallstricke, mit denen sich Unternehmen dabei konfrontiert sehen, und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.

29.05.24 - Diversity Reporting im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichterstattung - Normative Rahmenbedingungen, empirische Befunde und kritische Würdigung
Die Berichterstattung über Vielfalt in der Unternehmensführung und der gesamten Belegschaft (Diversity Reporting) stellt eine zentrale Teilmenge der nichtfinanziellen Unternehmenskommunikation dar. Durch unterschiedliche nationale und internationale Normierungen sind Diversity-Informationen derzeit allerdings auf unterschiedliche Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichte verteilt. Dieser Zustand besteht auch durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die neue EU-Gender-Diversity-Richtlinie fort. Vor diesem Hintergrund gibt der vorliegende Beitrag zunächst eine normative Bestandsaufnahme zum Diversity Reporting innerhalb der Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Berichterstattung. Dem schließt sich eine Darstellung der empirischen Befunde zur Qualität, den Einflussfaktoren und den ökonomischen Konsequenzen des Diversity Reporting an. Im Rahmen einer kritischen Würdigung wird u. a. die Notwendigkeit einer Integration sämtlicher Diversitätsinformationen im (prüfungspflichtigen) Nachhaltigkeits- bzw. Lagebericht betont, um den Risiken von „Pinkwashing“ und einer Informationsüberflutung zu begegnen.


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