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Keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren


Bundeskartellamt gibt Erwerb der "bäderwelt" durch Cordes & Graefe frei
Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen

(01.04.14) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der "bäderwelt" von der Praetner GmbH & Co. Handels KG durch die Cordes & Graefe KG freigegeben. Beim Geschäftsbereich "bäderwelt" handelt es sich um einen Standort mit Großhandel im Produktbereich Sanitär, Heizung und Klima (SHK) in Freising. In Deutschland ist Cordes & Graefe der Marktführer im SHK-Großhandel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Cordes & Graefe hat bereits auf allen im vorliegenden Fall geprüften Märkten des SHK-Großhandels sowie auf den Beschaffungsmärkten eine starke Marktstellung und verfolgt eine Expansionsstrategie. Wir haben das Vorhaben deshalb sehr genau geprüft. Auf der Absatzseite, vor Ort, gibt es keine Probleme, da genug Wettbewerber existieren. Im Einkauf haben wir es mit bundesweiten Märkten zu tun. Hier war zu berücksichtigen, dass mit der "bäderwelt" nur ein sehr kleiner Wettbewerber übernommen wird, so dass wir im Ergebnis keine Untersagung ausgesprochen haben."

Cordes & Graefe ist, gemeinsam mit ihrer Einkaufskooperation GC Großhandels Contor GmbH ("GC-Gruppe"), der einzige bundesweit tätige SHK-Großhändler mit über 800 Standorten und rund 180 Fachausstellungen für Badlösungen und hält in ihrer Unternehmensgröße einen deutlichen Abstand zur Nr. 2 der Branche, Richter + Frenzel, welche überwiegend im süddeutschen Raum tätig ist.

Auf der Absatzseite liegen im SHK-Sortimentsmarkt regionale Märkte vor. Geprüft wurden verschiedene Märkte mit einem Umkreis von 30 km bis 100 km-Radius um den Standort der "bäderwelt". Trotz hoher Marktanteile in allen betrachteten Varianten bestehen hier keine wettbewerblichen Bedenken, da rund 20 andere Großhändler und insbesondere Richter + Frenzel als starker Wettbewerber auf den Märkten tätig sind.

Auf der bundesweiten Beschaffungsseite gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Cordes & Graefe ebenfalls Marktführer ist. Allerdings führt der Erwerb der "bäderwelt" nicht dazu, dass sich die relative Verhandlungsmacht von Cordes & Graefe gegenüber den Herstellern wesentlich verbessert. Der Zuwachs an Einkaufsvolumina durch die "bäderwelt" ist lediglich im niedrigsten einstelligen Promillebereich anzusetzen. In der Branche herrscht der dreistufige Vertrieb (Hersteller - Großhandel - Fachhandwerker) vor. Obwohl Baumärkte und Internethändler bislang nur indirekten Wettbewerbsdruck ausüben können, stellen sie alternative Vertriebskanäle dar, auf die die Hersteller ausweichen könnten.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Hersteller von SHK-Artikeln, SHK-Großhändler und Fachhandwerker ebenso wie Baumärkte und Internethändler ausführlich befragt. Viele Marktteilnehmer äußerten Bedenken, die sich allerdings weniger auf das konkrete Zusammenschlussvorhaben als auf die generelle Wachstumsstrategie von Cordes & Graefe bezogen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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