Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Preisabsprachen von Tapetenherstellern


Preise für Tapeten in Deutschland:
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von rd. 17 Mio. Euro
Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen


(19.03.14) - Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen vier Hersteller von Tapeten, deren Verantwortliche und ihren Verband in Höhe von insgesamt rd. 17 Mio. EUR wegen Preisabsprachen verhängt. Es handelt sich um die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, Marburger Tapetenfabrik J.B. Schaefer GmbH & Co. KG, Kirchhain, Erismann & Cie. GmbH, Breisach am Rhein, Pickhardt + Siebert GmbH, Gummersbach, sowie den Verband der Deutschen Tapetenindustrie e.V., Frankfurt a.M. (VDT).

Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, Bramsche, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen. Wir haben auch ein Bußgeld gegen den Verband verhängt. Verbandsarbeit ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. In diesem Fall wurde jedoch die Funktion dazu missbraucht, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen."

Verantwortliche der Tapetenhersteller A.S. Création, Rasch, Marburger und Erismann hatten im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 Prozent durchzuführen. Dabei sollte A.S. Création als Marktführer mit der Ankündigung voranschreiten. Der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet hat.

Auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 erfolgte auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache. Diese war im April 2007 am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung zwischen den Unternehmen A.S. Création, Rasch, Marburger, Erismann sowie in diesem Fall auch Pickhardt + Siebert getroffen worden und beinhaltete eine gemeinsame Preiserhöhung um etwa 5 Prozent.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Pickhardt + Siebert bei der Aufklärung der Preisabsprache zum 1. Januar 2008 mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Die Verfahren gegen Erismann sowie gegen Pickhardt + Siebert konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden, was ebenfalls bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt wurde. Die gegen diese beiden Unternehmen ergangenen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen