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Wettbewerb auf Strom- und Gasmarkt


Bundeskartellamt richtet neue Beschlussabteilung zur Missbrauchsaufsicht im Energiesektor ein
B 10 soll die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise zusammen mit den Landeskartellbehörden wettbewerbsrechtlich überprüfen


(07.01.08) - Das Bundeskartellamt hat eine neue Beschlussabteilung für die Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme eingerichtet. Die neue Abteilung mit der Bezeichnung B 10 hat am 2. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen und soll vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise zusammen mit den Landeskartellbehörden wettbewerbsrechtlich überprüfen. Die Gründung der neuen Energieeinheit mit zunächst acht Vollzeitstellen wurde möglich, nachdem das Amt im Zuge der Preismissbrauchsnovelle zusätzliche Stellen erhalten hatte.

Kartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer sagte: "Der Wettbewerb auf den Gas- und auch auf den Strommärkten ist noch nicht ausreichend in Gang gekommen. Das Bundeskartellamt hat mit seiner strikten Untersagungspraxis in der Fusionskontrolle und seinem energischen Vorgehen gegen Marktabschottungen wie z. B. durch langfristige Gaslieferverträge schon wichtige strukturelle Schritte für mehr Wettbewerb eingeleitet.

Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und -wo erforderlich - sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsgerecht sind."

Die Preismissbrauchsnovelle ist zum 22. Dezember 2007 in Kraft getreten. Sie ist Teil verschiedener Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten in Deutschland. Die Novelle sieht vor, dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden die Verfolgung von überhöhten Preisen in den Strom- und Gasmärkten zu vereinfachen.

Insbesondere wird das Vergleichsmarktkonzept (Vergleich der Strom- und Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen) erleichtert, die Kontrolle der Angemessenheit der Kosten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die Beweislast für überhöhte Preise in gewissem Umfang den Unternehmen auferlegt und der Sofortvollzug von Entscheidungen der Kartellbehörden festgeschrieben. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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